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Asylbewerberleistungen: Zahl der Berechtigen sank um gut ein Drittel

Am Jahresende 2016 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Rheinland-Pfalz 20.409 Männer und 11.444 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Betroffenen um 17.600 bzw. 36 Prozent.

Einerseits reisten im vergangenen Jahr weniger Asylsuchende ein und andererseits wurden Asylverfahren abgeschlossen. Wird ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, sind die betroffenen Personen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und finden in der Statistik keine Berücksichtigung mehr. Der Großteil der Schutzsuchenden kam aus Afghanistan (7.300 bzw. 23 Prozent) und Syrien (6.500 bzw. 20 Prozent).
 Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen rund 25.000 Leistungsempfängerinnen und -empfänger (78 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. Von den Empfängerinnen und Empfängern der Grundleistungen lebten fast 18.300 dezentral in Wohnungen, gut 3.700 in Gemeinschaftsunterkünften und knapp 3.000 in zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende.

Fast 6.900 Asylbewerberinnen und -bewerber (22 Prozent) erhielten erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt – die sogenannten Analogleistungen. Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen am Jahresende 2016 insgesamt gut 10.000 Männer und 5.900 Frauen besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2016 auf 359 Millionen Euro, das waren 121 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 15,6 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen, ergaben sich Nettogesamtausgaben von knapp 344 Millionen Euro (rund 85 Euro je Einwohner). Diese lagen 47 Prozent höher als im Jahr 2015.

Der Ausgabenanstieg trotz des Rückgangs der Empfängerzahlen liegt darin begründet, dass die Leistungsberechtigten zum Stichtag 31. Dezember gezählt werden, die Ausgaben aber das gesamte Jahr umfassen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger ist durch Asylentscheidungen zum Ende des Jahres zurückgegangen.

Die Zahlen zu dieser Statistik liefern die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich an das Statistische Landeamt. Die Zahl der Leistungsempfänger bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember, die Ausgaben auf das gesamte Jahr.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1 )

 

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen am 31.12. sowie Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2016 nach Verwaltungsbezirken
VerwaltungsgebietEmpfänger/-innen am 31.12. Nettoausgaben2
Ins-
gesamt
je 1000
Einwohner1
davon
Grund-
leistungen
Hilfe zum
Lebens-
unterhalt
zusammenje Einwohner1
AnzahlEUR
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1844155292.649.85255
Kaiserslautern68175611207.275.26874
Koblenz90687831239.988.39789
Landau i. d. Pfalz492113771153.722.71482
Ludwigshafen a. Rh.1.785111.34943612.813.39178
Mainz1.60381.11149223.351.605111
Neustadt a. d. Weinstraße4869396903.063.39658
Pirmasens3599293663.505.56287
Speyer506103321745.470.005109
Trier33.349293.2876219.484.058170
Worms629862907.359.93190
Zweibrücken1615109522.100.25561
Landkreise
Ahrweiler68155311508.541.48567
Altenkirchen (Ww.)796660219410.491.82681
Alzey-Worms1.2161065056612.917.682101
Bad Dürkheim1.153987228111.615.63388
Bad Kreuznach 1.090779529513.207.93784
Bernkastel-Wittlich89586502459.200.38882
Birkenfeld4305390404.925.23161
Cochem-Zell32852191094.462.42472
Donnersbergkreis826116821446.491.79086
Eifelkreis Bitburg-Prüm5586501576.426.09666
Germersheim907761329411.405.38490
Kaiserslautern83987351048.451.81781
Kusel40362811224.751.60367
Mainz-Bingen41.34961.02032923.013.828110
Mayen-Koblenz1.60081.22038016.301.18977
Neuwied1.191793725418.405.893102
Rhein-Hunsrück-Kreis58164451365.587.24954
Rhein-Lahn-Kreis92676842429.420.58476
Rhein-Pfalz-Kreis1.182899119113.215.60687
Südliche Weinstraße65864582006.951.94063
Südwestpfalz63375061276.071.04063
Trier-Saarburg858651834011.417.51977
Vulkaneifel2935201925.118.83484
Westerwaldkreis1.31971.09322614.326.66072
Rheinland-Pfalz31.853824.9766.877343.504.07285
Kreisfreie Städte11.141119.3821.759100.784.43496
Landkreise20.712715.5945.118242.719.63881
1 Bevölkerung am 31.12.2015
2 Ausgaben für Regelleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und besondere Leistungen.
3 Empfänger einschließlich Angaben landesweit sämtlicher zentraler Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen. Ausgaben einschließlich Angaben landesweit zentraler Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstelle mit Ausnahme der AfA Ingelheim.
4 Empfänger ohne Angaben der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Ingelheim. Ausgaben einschließlich der Angaben der AfA Ingelheim.

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