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Asylbewerberleistungen: Zahl der Berechtigten 2017 weiter gesunken

Am Jahresende 2017 erhielten nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Rheinland-Pfalz 12.381 Männer und 6.744 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Zahl der Berechtigten um 12.815 bzw. 40 Prozent.

Die Gründe für den starken Rückgang im vergangenen Jahr sind – wie auch 2016 –, dass einerseits weniger Asylsuchende einreisten und andererseits Asylverfahren abgeschlossen wurden. Wird ein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt, sind die betroffenen Personen nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden in der Statistik nicht mehr berücksichtigt. Der Großteil der Schutzsuchenden kam aus Afghanistan (3.900 bzw. 20 Prozent), gefolgt von Armenien (1.500 bzw. 8 Prozent), Syrien und Pakistan (jeweils rund 1.400 bzw. 7 Prozent).

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen rund 10.400 Leistungsempfängerinnen und -empfänger (54 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. Von den Empfängerinnen und Empfängern der Grundleistungen lebten rund 5.700 dezentral in Wohnungen, 3.400 in zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und 1.200 in Gemeinschaftsunterkünften.

Mehr als 8.700 Asylbewerberinnen und -bewerber (46 Prozent) erhielten erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt – die sogenannten Analogleistungen. Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen am Jahresende 2017 insgesamt rund 6.300 Männer und 3.500 Frauen besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2017 auf 225 Millionen Euro, das waren 134 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 22,9 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Kostenerstattung anderer Sozialleistungsträger, ergaben sich Nettogesamtausgaben von gut 202 Millionen Euro (rund 50 Euro je Einwohner). Dies entspricht einem Rückgang um 41 Prozent gegenüber 2016.

Die Zahlen zu dieser Statistik liefern die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich an das Statistische Landesamt. Die Zahl der Leistungsempfänger bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember, die Ausgaben auf das gesamte Jahr.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen am 31.12. sowie Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2017 nach Verwaltungsbezirken
VerwaltungsgebietEmpfänger/-innen am 31.12. Nettoausgaben2
Ins-
gesamt
je 1000
Einwohner1
davon
Grund-
leistungen
Hilfe zum
Lebens-
unterhalt
zusammenje Einwohner1
Anzahl1.000 EUREUR
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz) 1783,7 115 63 1 539 32
Kaiserslautern 4314,3 183 248 4 005 40
Koblenz 5184,6 325 193 5 056 45
Landau i. d. Pfalz 1523,3 53 99 1 414 31
Ludwigshafen a. Rh. 8985,4 455 443 8 938 53
Mainz 7633,6 247 516 9 626 45
Neustadt a. d. Weinstraße 2063,9 142 64 1 514 28
Pirmasens 2265,6 157 69 2 237 55
Speyer 1342,6 52 82 3 612 71
Trier3 3 51432,0 3 449 65 16 077 147
Worms 3273,9 135 192 5 053 61
Zweibrücken 982,8 24 74 1 099 32
Landkreise
Ahrweiler 3532,7 167 186 3 891 30
Altenkirchen (Ww.) 5354,1 238 297 6 928 54
Alzey-Worms 7565,9 198 558 8 166 64
Bad Dürkheim 6264,7 285 341 7 022 53
Bad Kreuznach 6334,0 231 402 7 978 51
Bernkastel-Wittlich 5404,8 277 263 4 425 39
Birkenfeld 2252,8 81 144 3 218 40
Cochem-Zell 2243,6 80 144 2 568 42
Donnersbergkreis 4496,0 368 81 3 972 53
Eifelkreis Bitburg-Prüm 2712,8 160 111 3 240 33
Germersheim 5294,1 135 394 5 546 43
Kaiserslautern 5024,8 340 162 4 548 43
Kusel 2293,2 159 70 2 480 35
Mainz-Bingen4 6042,9 231 373 13 834 66
Mayen-Koblenz 8644,1 334 530 10 703 50
Neuwied 6523,6 269 383 10 600 58
Rhein-Hunsrück-Kreis 2712,6 107 164 2 906 28
Rhein-Lahn-Kreis 5354,4 118 417 6 297 51
Rhein-Pfalz-Kreis 7434,8 354 389 8 378 55
Südliche Weinstraße 3793,4 160 219 3 724 34
Südwestpfalz 4704,9 239 231 3 892 41
Trier-Saarburg 4383,0 137 301 7 392 50
Vulkaneifel 1943,2 85 109 2 452 40
Westerwaldkreis 6583,3 294 364 7 755 39
Rheinland-Pfalz 19 1254,7 10 384 8 741 202 084 50
Kreisfreie Städte 7 4457,0 5 337 2 108 60 169 57
Landkreise 11 6803,9 5 047 6 633 141 915 47
1 Bevölkerung am 30.06.2017
2 Ausgaben für Regelleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und besondere Leistungen.
3 Empfänger einschließlich Angaben landesweit sämtlicher zentraler Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen. Ausgaben einschließlich Angaben landesweit zentraler Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstelle mit Ausnahme der AfA Ingelheim.
4 Empfänger ohne Angaben der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Ingelheim. Ausgaben einschließlich der Angaben der AfA Ingelheim.

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