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Asylbewerberleistungen: Zahlen gehen im vierten Jahr in Folge zurück

In Rheinland-Pfalz erhielten zum Ende des Jahres 2019 rund 15.800 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems waren dies 700 Fälle bzw. 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Nach einem zwischenzeitlichen Hoch im Jahr 2015 aufgrund des damals starken Zuzugs Asylsuchender sind die Fallzahlen damit bereits das vierte Jahr in Folge rückläufig. Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen rechnerisch vier Leistungsbezieherinnen und -bezieher.

Mit einem Anteil von rund 63 Prozent sind Männer wesentlich häufiger vertreten als Frauen. Die Altersstruktur fällt jünger aus als in der rheinland-pfälzischen Gesamtbevölkerung: Ende 2019 lag das Durchschnittsalter der Asylbewerberinnen und -bewerber bei 25 Jahren (Rheinland-Pfalz: 46 Jahre). Etwa 30 Prozent der Personen war zum Stichtag noch minderjährig; fast zwei Drittel hatten das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Mehr als 12.200 Asylbewerberinnen und -bewerber (77 Prozent aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher) waren in kommunalen Unterkünften untergebracht. Im Vergleich zum Dezember 2018 waren dies rund 1.300 Personen bzw. zehn Prozent weniger. Die restlichen knapp 3.600 Personen lebten in einer der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes; gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 620 Fälle bzw. 21 Prozent.

Mehr als die Hälfte der Menschen (56 Prozent) kommt aus Ländern Asiens, etwa jede(r) Vierte stammt aus Afrika. Afghanistan ist mit etwa 2.400 Personen bzw. einem Anteil von 15 Prozent das häufigste Herkunftsland; es folgen Pakistan und Syrien mit jeweils rund 1.200 Schutzsuchenden bzw. einem Anteil von je knapp acht Prozent sowie der Iran und Somalia mit rund 1.000 Personen bzw. je sechs Prozent Anteil. Darüber hinaus stammen 2.700 Personen bzw. 17 Prozent aus europäischen Staaten, davon alleine mehr als 700 Menschen (4,5 Prozent) aus der Türkei sowie rund 600 Personen (4 Prozent) aus der Russischen Föderation.

Sechs von zehn Leistungsempfängerinnen und -empfängern (9.300 Personen) bezogen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die – in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen – dazu bestimmt sind, den täglichen Lebensunterhalt zu decken. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist in dieser Gruppe ein Anstieg der Fallzahlen um 650 Personen bzw. knapp acht Prozent zu verzeichnen.

Darüber hinaus erhielten 6.500 Menschen – und damit 1.350 Personen bzw. 17 Prozent weniger als im Vorjahr – erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese werden üblicherweise als Geldleistungen und in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt.

Die Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen - Empfänger am 31.12. ist eine Vollerhebung und
Sekundärstatistik zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Grundgesamtheit sind die Empfänger von Asylbewerberregelleistungen auf Grundlage aller genehmigten Anträge auf Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Da die im Rahmen der Asylbewerberleistungen bereits vorliegenden Verwaltungsdaten eine gute Abdeckung der Grundgesamtheit sowie eine hohe Datenqualität bei den zu erfassenden Merkmalen aufweisen, werden diese als alleinige Datenquelle genutzt. Die Zahlen zu dieser Statistik übermitteln die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich in elektronischer Form an das Statistische Landesamt.Unter Regelleistungen sind hier die beiden folgenden Leistungsarten zu verstehen:
(1) Grundleistungen:
Die Grundleistungen sind in § 3 AsylbLG geregelt und sollen den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) im notwendigen Umfang vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsberechtigten zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag.
(2) Hilfe zum Lebensunterhalt:
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden den Leistungsberechtigten gem. § 2 AsylbLG anstelle der vorgenannten Grundleistungen Leistungen entsprechend des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Zur Deckung des täglichen Bedarfs kommt hier in erster Linie die Hilfe zum Lebensunterhalt in Frage.Erhoben werden unter anderem folgende Merkmale:
(1) für jeden Leistungsempfänger: Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlicher Status
sowie Art und Form der Leistungen bzw. Regelbedarfsstufen
(2) für Haushalte und für einzelne Leistungsempfänger: Wohngemeinde und Gemeindeteil, Art des Trägers, Art der Unterbringung, Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr, Art und Höhe des eingesetzten Einkommens und Vermögens. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes benötigt.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12. nach ausgewählten Merkmalen
Merkmal200920182019
insgesamtAnteil an
Insgesamt
Veränderung
zu 2018
Anzahl%
Empfänger von Regelleistungen Insgesamt 4.56016.53815.835100,0-4,3
Art der Leistung     
 Grundleistungen3.5518.6589.31258,87,6
Hilfe zum Lebensuunterhalt1.0097.8806.52341,2-17,2
Art des Trägers     
örtlich4.28113.57412.25177,4-9,7
überörtlich12792.9643.58422,620,9
 Geschlecht2     
Männer2.65210.4979.89762,5-5,7
Frauen1.9086.0415.93837,5-1,7
 Staatsangehörigkeit     
Europa1.5233.1612.72017,2-14,0
Afrika5203.3873.67623,28,5
Amerika230560,486,7
Asien2.1629.6148.90956,3-7,3
Australien Ozeanien-120,0100,0
Staatenlos/ohne Angabe3533454723,036,8
 Aufenthaltsrechtlicher Status     
Aufenthaltsgestattung1.95411.66511.14770,4-4,4
Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet1251751771,11,1
Familienangehöriger3195835153,3-11,7
Geduldeter Ausländer1.6953.0763.12219,71,5
Einreise über einen Flughafen9--0,0x
Aufenthaltserlaubnis42367450,3-32,8
Folge- oder Zweitantrag354405183,317,7
Ohne Angabe3-5323112,0-41,5
 Alter von ... bis unter ...      
unter 18 Jahre1.4005.0044.90030,9-2,1
18 - 25 Jahre6953.1432.84818,0-9,4
25 - 30 Jahre5952.4202.32314,7-4,0
30 - 40 Jahre8513.5313.35521,2-5,0
40 - 50 Jahre5621.4601.4319,0-2,0
50 - 60 Jahre2596086203,92,0
60 - 65 Jahre721921761,1-8,3
65 Jahre und älter1261801821,11,1
1 Zentrale Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen
2 Personen mit Signierung des Geschlechts "divers" bzw. "ohne Angabe" (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet
3 Einschließlich Personenkreis mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA).

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