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Deutlicher Anstieg bei Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im Dezember 2017 erhielten in Rheinland-Pfalz 45.101 Frauen und Männer staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII „Sozialhilfe“). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1.707 Personen bzw. 4 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang im Jahr 2016 setzt sich damit der in den vergangenen Jahren zu beobachtende Trend steigender Empfängerzahlen weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2005 – dem Jahr der Einführung der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII – hat die Zahl der Menschen, die auf eine staatliche Unterstützung angewiesen waren, um 48 Prozent zugenommen.

Die Leistungsberechtigten verteilten sich im Dezember 2017 jeweils gut zur Hälfte auf Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter (23.100 Personen bzw. 51 Prozent) bzw. Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung (22.000 Personen bzw. 49 Prozent). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter wurden hauptsächlich Frauen gewährt (60 Prozent), während Ansprüche infolge einer Erwerbsminderung häufiger an Männer geleistet wurden (55 Prozent). Mehr Leistungsberechtigte in den Städten Regional betrachtet zeigen sich große Unterschiede in der Inanspruchnahme. In den kreisfreien Städten entfielen im Durchschnitt 19,1 Leistungsempfänger auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner, in den Landkreisen hingegen 11,1. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Empfängerzahlen in den Kreisen um 4,1 Prozent gestiegen; in den Städten beträgt die Veränderungsrate +3,7 Prozent.

Die höchste Empfängerdichte hatten unter den kreisfreien Städten Kaiserslautern (25,4 Leistungsbezieher je 1.000 Volljährige) und Pirmasens (23,6) zu verzeichnen, bei den Landkreisen erreichten Birkenfeld (16,1) und Neuwied (15,4) Spitzenwerte. Die höchsten Zuwachsraten im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Stadt Frankenthal (+18 Prozent) sowie der Rhein-Hunsrück-Kreis (+15 Prozent).

Werden nur die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus. In den kreisfeien Städten kamen im Mittel auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten hatten, 47 Bezieher von Grundsicherung im Alter, bei den Landkreisen lag die Quote bei 21. Spitzenreiter waren unter den kreisfreien Städten Kaiserslautern (68), Trier (60) und Koblenz (59). Unter den Landkreisen weist Neuwied (34) die höchste Quote auf. Hintergrund Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Diese soziale Leistung wurde in erster Linie mit dem Ziel eingeführt, der so genannten verschämten Armut entgegenzuwirken. Vor allem ältere Menschen machten vor der Einführung dieser Leistung Sozialhilfeansprüche häufig nicht geltend, da sie den Rückgriff auf ihre unterhaltspflichtigen Kinder fürchteten. Bei der Grundsicherung werden aufgrund einer hohen Freigrenze im Regelfall weder Kinder von Grundsicherung beziehenden Senioren noch Eltern erwerbsgeminderter Kinder für ihre bedürftigen Angehörigen in Anspruch genommen.

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.

Mit der Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik findet auch die seit dem Jahr 2012 eingeführte Regelaltersgrenze in den Ergebnissen Berücksichtigung. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2017 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und sechs Monaten.

Autorin: Charlotte Schmidt (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen
insgesamtje 1.000 Einwohner/-innen
ab 18 Jahren1
voll erwerbsgemindert
unter der Regelaltersgrenze
Regelaltersgrenze und älter
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
im Alter ab 18 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze1
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
ab der Regelaltersgrenze1
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)63215,6 2939,8 33931,8
Kaiserslautern2.16125,4 84912,9 1.31267,7
Koblenz2.08821,5 6899,4 1.39958,9
Landau i. d. Pfalz49412,7 2468,1 24829,1
Ludwigshafen a. Rh.2.79220,4 1.29812,3 1.49447,8
Mainz2.87615,8 1.2178,4 1.65945,5
Neustadt a. d. Weinstr.63814,2 3129,6 32626,5
Pirmasens81123,6 43317,7 37837,9
Speyer72417,1 3069,7 41838,8
Trier2.02121,4 88611,7 1.13560,3
Worms1.27918,7 61011,7 66941,3
Zweibrücken58220,0 31914,8 26334,7
Landkreise
Ahrweiler 1.09110,0 4936,3 59819,9
Altenkirchen (Ww.) 1.35512,6 7599,4 59621,9
Alzey-Worms1.10910,4 5827,1 52722,2
Bad Dürkheim 1.0669,5 5737,0 49316,3
Bad Kreuznach 1.79513,6 8468,7 94927,4
Bernkastel-Wittlich1.19112,7 5848,3 60725,3
Birkenfeld1.10316,1 60812,2 49526,5
Cochem-Zell 56210,7 2767,2 28620,1
Donnersbergkreis79212,6 4539,5 33922,5
Eifelkreis Bitburg-Prüm 84910,4 4637,4 38620,1
Germersheim1.16510,9 5777,0 58824,8
Kaiserslautern 8039,2 4266,4 37717,6
Kusel5879,8 3527,9 23514,9
Mainz-Bingen1.7069,9 8676,5 83920,7
Mayen-Koblenz 2.45813,8 1.2939,6 1.16526,5
Neuwied 2.32915,4 1.0349,2 1.29533,6
Rhein-Hunsrück-Kreis 92610,7 4687,3 45820,8
Rhein-Lahn-Kreis 1.41013,7 77710,2 63323,2
Rhein-Pfalz-Kreis8917,0 5015,3 39011,8
Südliche Weinstraße8298,9 4306,2 39916,6
Südwestpfalz7098,6 4707,9 23910,6
Trier-Saarburg 1.0328,4 4985,3 53418,7
Vulkaneifel60711,8 3108,3 29721,4
Westerwaldkreis1.6109,7 9097,2 70117,5
Rheinland-Pfalz245.10113,2 22.0188,6 23.08327,5
kreisfreie Städte17.09819,1 7.45810,8 9.64046,9
Landkreise27.97511,1 14.5497,7 13.42621,2
1 Bevölkerung zum 31.12.2016 .
2 Einschließlich Empfänger, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

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