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Ende 2016 erhielten rund 14.700 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt

Ende vergangenen Jahres erhielten in Rheinland-Pfalz etwas mehr als 14.700 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt der nach Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII berechtigten Leistungsempfängerinnen und -empfänger. Gegenüber 2015 reduzierte sich die Zahl nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz um rund 990 Personen bzw. 6,3 Prozent.

Zu den hier ausgewerteten Berechtigten gehören insbesondere befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Nicht enthalten sind alle Personen, die aufgrund anderer Rechtsnormen – etwa Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.

Fast zwei Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger lebten in Einrichtungen (9.612 Personen). Gegenüber dem Vorjahr ist ihre Zahl um etwa 1.000 bzw. 9,5 Prozent gesunken. Dieser Rückgang könnte etwa auf einem Leistungsbezug aufgrund anderer Rechtsgrundlagen oder vermehrt anrechenbaren Einkünften beruhen. Die Zahl der Hilfebedürftigen außerhalb von Einrichtungen lag Ende vergangenen Jahres etwa auf dem Vorjahresniveau (plus 21 bzw. plus 0,4 Prozent).

Die Zahl der Leistungsbezieher von Frauen (49 Prozent) und Männern (51 Prozent) ist fast gleich. Die größte Gruppe der Hilfsbedürftigen findet sich in der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen mit gut 9.700 Personen (66 Prozent), gefolgt von den rund 3.900 Personen (27 Prozent), die älter als 65 Jahre sind. Fast 1.100 (7,3 Prozent) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ebenfalls diese Leistung. Das Durchschnittsalter aller Leistungsempfänger betrug 52,1 Jahre, wobei die weiblichen Hilfebedürftigen im Schnitt etwa 7,5 Jahre älter waren als die männlichen (Frauen: 56 Jahre, Männer: 48,4 Jahre).

Landesweit wurden im Jahr 2016 netto rund 51,8 Millionen Euro und damit 3,1 Prozent mehr für Hilfe zum Lebensunterhalt aufgewendet als im Jahr zuvor. Der Ausgabenanstieg trotz des Rückgangs der Empfängerzahlen liegt zum Teil darin begründet, dass die Leistungsberechtigten zum Stichtag 31. Dezember gezählt werden, die Ausgaben aber das gesamte Jahr umfassen.
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Landkreisen und den Delegationsgemeinden, d. h. Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

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