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Gefährdung des Kindeswohls: Fast 2.700 Fälle im vergangenen Jahr

Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen im Jahr 2016 insgesamt 7.106 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung abgeschlossen, 398 bzw. 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Fast jedes vierte betroffene Kind hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet (24 Prozent).

In 2.690 Fällen, also bei mehr als einem Drittel der Verdachtsmeldungen (38 Prozent), wurde im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte tatsächlich eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt. Dabei sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen. Eindeutig als Kindeswohlgefährdung (akute Kindeswohlgefährdung) beurteilten die Jugendämter 1.252 Verfahren (18 Prozent). Kann die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung aber nicht ausgeschlossen werden, so liegt eine latente Gefährdung vor. Die Einschätzung der Fachkräfte führte in 1.438 Fällen (20 Prozent) zu einem solchen Ergebnis. Gegenüber 2015 erhöht sich damit die Zahl der Gefährdungen um elf Prozent; seit 2012 ist eine weitere Steigerung zu verzeichnen.

Keine Gefährdung des Kindeswohls lag bei 4.416 aller Verdachtsfälle vor (62 Prozent). Bei weit mehr als der Hälfte dieser Verfahren (2.543 Fälle) wurde aber dennoch ein Hilfebedarf festgestellt, etwa in Form von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Mütter und Väter. Kein weiterer Hilfebedarf bestand dagegen in 1.873 Verdachtsfällen.

In den meisten Fällen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung (46 Prozent). In 24 bzw. 27 Prozent der Ermittlungen wiesen die Kinder und Jugendlichen Anzeichen für körperliche bzw. psychische Misshandlungen auf. In 3,1 Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden 1.693 Verfahren in die Wege geleitet. Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn der Kinder führten zu 934 Verfahren; dies sind 55 Hinweise weniger als im Vorjahr. 641 anonyme Meldungen führten ebenfalls zu einem Verfahren. Hintergrund

Auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

Zum 1. Januar 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt verschiedene Maßnahmen, mit dem Ziel eines deutlich verbesserten Kinderschutzes. Über alle Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich eine Erhebung durchzuführen (§ 98 Absatz 1 und § 99 Absatz 6 SGB VIII). Für die Statistik sind in Rheinland-Pfalz 41 Jugendämter auskunftspflichtig. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)


Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2016 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens
 Geschlecht
 Alter
Verfahren ins-
gesamt
KindeswohlgefährdungKeine Kindeswohlgefährdung
akutlatentaber Hilfebedarfund kein Hilfebedarf
Anzahl%Anzahl%Anzahl%Anzahl%
Insgesamt
unter 31.71430317,732519,060035,048628,4
3 bis 51.34419714,727520,547935,639329,2
6 bis 91.61126216,333420,758436,343126,8
10 bis 131.33624118,027120,348736,533725,2
14 bis 171.10124922,623321,239335,722620,5
Insgesamt7.1061.25217,61.43820,22.54335,81.87326,4
Männlich
unter 388315817,915717,831635,825228,5
3 bis 571411215,714520,324133,821630,3
6 bis 983813816,516619,832338,521125,2
10 bis 136399715,214723,023536,816025,0
14 bis 1750911522,611422,418736,79318,3
Zusammen3.58362017,372920,31.30236,393226,0
Weiblich
unter 383114517,416820,228434,223428,2
3 bis 56308513,513020,623837,817728,1
6 bis 977312416,016821,726133,822028,5
10 bis 1369714420,712417,825236,217725,4
14 bis 1759213422,611920,120634,813322,5
Zusammen3.52363217,970920,11.24135,294126,7

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