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Immer mehr Menschen beziehen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Im Dezember 2018 erhielten in Rheinland-Pfalz 46.845 Frauen und Männer staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1.744 Personen bzw. 4 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang im Jahr 2016 setzt sich der in den vergangenen Jahren zu beobachtende Trend steigender Empfängerzahlen weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2005 – dem Jahr der Einführung der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII – hat die Zahl der Menschen, die auf diese Form der staatlichen Unterstützung angewiesen sind, um 55 Prozent zugenommen.

Im Dezember 2018 hatten gut 24.200 Leistungsberechtigte (52 Prozent) die Regelaltersgrenze erreicht bzw. überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Rund 22.600 Empfängerinnen und Empfänger (48 Prozent) waren Volljährige unter der Regelaltersgrenze und nahmen die Leistungen aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung in Anspruch. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter wurden überwiegend Frauen gewährt (60 Prozent), während Leistungen infolge einer Erwerbsminderung häufiger von Männern beansprucht wurden (55 Prozent).

Regional betrachtet zeigen sich große Unterschiede bei der Inanspruchnahme. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 19,7 Leistungsempfänger; in den Landkreisen lag dieser Wert bei lediglich 11,6 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Empfängerzahlen in den Kreisen um vier Prozent gestiegen; in den Städten war ein Plus von 3,6 Prozent zu verzeichnen.

Werden nur Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus. In den kreisfeien Städten kamen im Mittel auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten hatten, 49 Bezieher von Grundsicherung im Alter; in den Landkreisen lag dieser Wert bei durchschnittlich 22 Personen.


Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Die im Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze findet seit Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik im Jahr 2015 Berücksichtigung in der Statistik. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2018 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und sieben Monate.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 

 

 

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2018 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen
insgesamtje 1.000 Einwohner/-innen
ab 18 Jahren1
voll erwerbsgemindert
unter der Regelaltersgrenze
Regelaltersgrenze und älter
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
im Alter ab 18 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze1
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
ab der Regelaltersgrenze1
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)64015,9 30210,2 33831,5
Kaiserslautern2.26126,6 88313,4 1.37871,0
Koblenz2.12121,8 6889,4 1.43360,1
Landau i. d. Pfalz50312,8 2397,8 26430,9
Ludwigshafen a. Rh.2.90421,0 1.32312,4 1.58150,6
Mainz3.00016,4 1.2648,6 1.73647,6
Neustadt a. d. Weinstr.68115,2 3119,6 37029,8
Pirmasens84724,6 43917,9 40841,1
Speyer74317,4 3109,7 43339,9
Trier2.07922,0 92412,2 1.15561,2
Worms1.31919,2 60811,6 71143,6
Zweibrücken61821,3 33915,9 27936,8
Landkreise
Ahrweiler 1.14110,5 5216,6 62020,5
Altenkirchen (Ww.) 1.38012,8 7559,4 62522,8
Alzey-Worms1.12010,5 5696,9 55122,8
Bad Dürkheim 1.12210,0 5987,3 52417,1
Bad Kreuznach 1.93014,6 8568,8 1.07430,7
Bernkastel-Wittlich1.23413,1 6228,9 61225,2
Birkenfeld1.16116,9 64713,0 51427,4
Cochem-Zell 59711,4 2957,8 30221,1
Donnersbergkreis81713,1 4579,7 36023,5
Eifelkreis Bitburg-Prüm 85710,5 4757,6 38219,8
Germersheim1.23911,6 5947,2 64526,7
Kaiserslautern 8249,4 4156,3 40918,8
Kusel64010,7 3868,8 25415,9
Mainz-Bingen1.79210,3 8896,7 90321,9
Mayen-Koblenz 2.53514,2 1.3299,9 1.20627,1
Neuwied 2.43316,1 1.0789,6 1.35534,9
Rhein-Hunsrück-Kreis 98511,4 4857,6 50022,5
Rhein-Lahn-Kreis 1.43413,9 80910,7 62522,8
Rhein-Pfalz-Kreis9377,3 5275,6 41012,3
Südliche Weinstraße8268,9 4156,0 41117,0
Südwestpfalz7559,2 4968,4 25911,4
Trier-Saarburg 1.0378,4 5015,3 53618,5
Vulkaneifel61011,9 3098,3 30121,5
Westerwaldkreis1.69210,1 9347,4 75818,7
Rheinland-Pfalz246.84513,7 22.6038,8 24.24228,7
kreisfreie Städte17.71619,7 7.63011,0 10.08648,9
Landkreise27.40611,6 14.9628,0 14.13622,1
1 Bevölkerung zum 31.12.2017.
2 Einschließlich Empfänger, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

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