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Immer mehr pflegebedürftige Menschen

Im Dezember 2015 waren in Rheinland-Pfalz rund 132.300 Menschen pflegebedürftig. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems 14.400 Personen bzw. zwölf Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Gegenüber der ersten Erhebung aus dem Jahr 1999 erhöhte sich die Zahl der Pflegebedürftigen um 44 Prozent (plus 40.200 Personen).

Hintergrund dieser Entwicklung ist die wachsende Zahl älterer Menschen, die natürlicherweise einem höheren Risiko unterliegen, pflegebedürftig zu werden. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen waren im Dezember 2015 älter als 70 Jahre, nahezu 60 Prozent hatten bereits das 80. Lebensjahr vollendet. Knapp zwei Drittel aller Pflegebedürftigen waren weiblich, was in erster Linie auf den höheren Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung zurückzuführen ist. Art der Versorgung Gut die Hälfte aller Pflegebedürftigen (52 Prozent bzw. 68.500 Personen) nimmt ausschließlich finanzielle Leistungen in Anspruch und wird zu Hause gepflegt, häufig von Familienangehörigen. Weitere 22 Prozent bzw. 28.800 pflegebedürftige Frauen und Männer werden von ambulanten Pflegediensten betreut. Demzufolge bekamen fast drei Viertel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger eine pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Umfeld. Die übrigen 26 Prozent (35.000 Personen) befanden sich in vollstationärer Dauerpflege in einem Pflegeheim. Gegenüber der Erhebung im Jahr 2013 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in allen Versorgungsarten gestiegen, am stärksten im Bereich der Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten (plus 9.800 Personen bzw. 17 Prozent). Vergleichsweise gering war die Zunahme bei den vollstationär versorgten Frauen und Männern (plus 900 Personen bzw. 2,6 Prozent). Pflegestufen Mit 74.500 Personen fielen deutlich mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Pflegebedürftigen in die Pflegestufe I. Ein Drittel der pflegebedürftigen Frauen und Männer (44.100 Personen) wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen der Pflegestufe II zugeordnet. Leistungen aufgrund der höchsten Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle) erhielten bei der aktuellen Erhebung gut 13.400 Menschen (zehn Prozent). Zum Stichtag der Erhebung 2015 waren rund 250 Pflegebedürftige noch keiner Pflegestufe zugeordnet. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Seit 2013 gibt es für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung. Bei diesen Personen handelt es sich weit überwiegend um Demenzkranke. Unter den insgesamt 132.300 pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz waren 2015 rund 56.100 Personen (42 Prozent) mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Diese zusätzlichen Leistungen können aber auch von Pflegebedürftigen beansprucht werden, die (noch) nicht das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit für eine der drei Pflegestufen erreicht haben. Bei der Darstellung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen wird dieser Personenkreis nicht einbezogen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf zu ermöglichen; zum Erhebungsstichtag 2015 waren das 8.600 Personen.

Regionale Unterschiede Für regionale Vergleiche muss ein Bezug zum jeweiligen Bevölkerungsumfang hergestellt werden. Da sich die Pflegebedürftigkeit weitgehend auf höhere Altersjahre konzentriert, wird nur die ältere Bevölkerung ab 70 Jahren herangezogen. Im Dezember 2015 kamen in den kreisfeien Städten im Schnitt auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter ab 70 Jahren 194 Pflegebedürftige, in den Landkreisen waren es 215. Die – relativ gesehen – meisten Leistungsempfänger verzeichnete der Landkreis Cochem-Zell mit 287 Pflegebedürftigen je 1.000 Einwohner ab 70 Jahren. In der kreisfreien Stadt Mainz sowie im Landkreis Mainz-Bingen waren am wenigsten Menschen auf pflegerische Unterstützung angewiesen (jeweils 170 Pflegebedürftige je 1.000 Einwohner/-innen ab 70 Jahren).

Die Angaben stammen aus der Pflegestatistik zum Stichtag 15. bzw. 31. Dezember 2015. Befragt wurden die ambulanten Pflegedienste und die stationären Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI bestand (Stichtag 15. Dezember). Die Pflegegeldempfänger (Stichtag 31. Dezember) wurden von den Pflegekassen an das Statistische Bundesamt gemeldet und von dort den Ländern zugeordnet.
Die regionale Zuordnung der Pflegebedürftigen erfolgte bei ambulanter und stationärer Pflege nach dem Sitz des ambulanten Pflegedienstes bzw. Heimes, bei den Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, nach dem Wohnsitz des Pflegebedürftigen.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Soziale Leistungen, Gesundheit, Rechtspflege)

 

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