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Leichter Rückgang beim Bezug sozialer Mindestsicherungsleistungen

Am Ende des Jahres 2016 waren in Rheinland-Pfalz 310.762 Menschen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Damit ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems die Empfängerzahl erstmals seit 2011 wieder gesunken (minus 3.684 Personen bzw. minus 1,2 Prozent).

Der Rückgang geht im Wesentliche auf niedrigere Zahlen bei den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurück; dagegen stiegen die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) deutlich an.

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Gesamtregelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2016 mehr als 230.300 Empfängerinnen und Empfänger. Davon erhielten rund 165.300 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den restlichen knapp 65.100 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde. Gegenüber 2015 erhöhte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund 14.600 Personen bzw. 6,8 Prozent. Diese kräftige Zunahme geht insbesondere auf anerkannte Asylbewerber zurück, die nach ihrer Anerkennung vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes ins SGB II wechseln.

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von  Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im vergangenen Jahr stark gesunken. Am Jahresende 2016 erhielten mehr als 31.900 Frauen und Männer entsprechende Leistungen (minus 17.535 Personen bzw. minus 35 Prozent gegenüber 2015).

Rund 43.400 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2016 Leistungen der  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII . Von ihnen hatten gut 22.100 die Regelaltersgrenze erreicht, nahezu 21.300 Empfängerinnen und Empfänger waren älter als 18 Jahre und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung.

Die  Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2016 gut 5.100 Personen. Weitere Informationen: Gemeinsames Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Sozialberichterstattung <link http:>www.amtliche-sozialberichterstattung.de. Pressemitteilung Nr. 81 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Pressemitteilung Nr. 102 (Asylbewerberleistungen)

Pressemitteilung Nr. 141 (Hilfe zum Lebensunterhalt)

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung 2016 nach Hilfeart
Hilfeart2016Veränderung zu 2015
Anzahl%
Gesamtregelleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende; Hartz IV)230.319 14.5706,8
Arbeitslosengeld II165.254 9.9646,4
Sozialgeld65.065 4.6067,6
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung43.394 -740-1,7
Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung21.277 -162-0,8
Grundsicherung im Alter 22.117 -578-2,5
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 5.109 210,4
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz31.940 -17.535-35,4
Insgesamt310.762 -3.684-1,2
Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bundesagentur für Arbeit.

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