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Rund 83 Millionen Euro für Jugend- und Jugendsozialarbeit

Im Jahr 2015 gaben die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz über 83 Millionen Euro für die Jugend- und Jugendsozialarbeit aus. Das waren gut drei Millionen Euro bzw. vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im Zehnjahresvergleich stiegen die Ausgaben in diesem Bereich um mehr als 40 Prozent. Je jungem Menschen – das sind nach dem Sozialgesetzbuch unter 27-Jährige – wurden im vergangenen Jahr im Schnitt rund 77 Euro für Maßnahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit aufgewendet. Im Jahr 2005 lag dieser Wert bei knapp 51 Euro.

Rund 13,8 Millionen Euro (17 Prozent) verausgabten die überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendministerium und Landesjugendamt), mehr als 69,5 Millionen Euro (83 Prozent) brachten die Kommunen auf. Jugendarbeit Maßnahmen der Jugendarbeit schlugen mit rund 61 Millionen Euro zu Buche. Die Ausgaben für diesen Teilbereich, der insbesondere die Jugendbildung, -beratung und -information, Freizeitangebote und die Aus- und Weiterbildung der in der Jugendarbeit Tätigen umfasst, sind gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent gestiegen; im Zehnjahresvergleich wuchsen sie um gut 24 Prozent an. Der Landesanteil (7,8 Millionen Euro) an den Ausgaben für Jugendarbeit lag im Jahr 2015 bei rund 13 Prozent; gut 53 Millionen Euro (87 Prozent) verausgabten die örtlichen Träger. Jugendsozialarbeit Für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit fielen bei den örtlichen und überörtlichen Trägern im vergangenen Jahr Ausgaben von 22,3 Millionen Euro an. Dies waren 2,3 Millionen Euro (12 Prozent) mehr als im Jahr zuvor. Im Zehnjahresvergleich haben sich die Ausgaben in diesem Bereich mehr als verdoppelt. Ziel der Jugendsozialarbeit ist es, junge Menschen durch gezielte sozialpädagogische, therapeutische und sonstige Dienste sowie Beratungen in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung zu fördern und sie bei der Eingliederung in die Arbeitswelt und bei der sozialen Integration zu unterstützen. Auf überörtliche Träger – hier insbesondere das für Jugend zuständige Landesministerium – entfielen rund 27 Prozent der Gesamtausgaben in diesem Bereich, von den örtlichen Trägern kamen 73 Prozent (16 Millionen Euro). Regionale Betrachtung Jugend- und Jugendsozialarbeit wird von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in regional sehr unterschiedlichem Umfang betrieben. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren lagen die Pro-Kopf-Ausgaben im vergangenen Jahr in den kreisfreien Städten mit rund 92 Euro etwa 38 Euro höher als in den Landkreisen (54 Euro). Das Spektrum der Pro-Kopf-Ausgaben in den kreisfreien Städten reichte von 46 Euro in Neustadt a.d.W. bis zu 175 Euro in Frankenthal. Der Landkreis Mainz-Bingen wendete unter den Landkreisen für Maßnahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit am meisten auf. Die Ausgaben lagen hier bei 82 Euro je jungem Menschen. Die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben fielen mit 21 Euro im Landkreis Vulkaneifel an. Die Aussagekraft dieser Regionalergebnisse wird allerdings dadurch eingeschränkt, dass in der Statistik keine wohnortbezogenen Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit vorliegen. Bei der Bezugnahme auf die jeweilige Wohnbevölkerung auf Kreisebene bleibt unberücksichtigt, dass Angebote örtlicher Träger auch von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des jeweiligen Trägers wohnen.

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe weist Ausgaben nach, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe geleistet werden. Erfasst werden zudem Einnahmen, die von örtlichen und überörtlichen Trägern bspw. über Gebühren und Nutzungsentgelte erzielt werden.
Die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen werden unter anderem gegliedert nach Leistungsbereichen erhoben. Sie umfassen die laufenden Personal- und Sachausgaben, die investiven Ausgaben für Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfeträger sowie die laufenden und die investiven Zuschüsse für Einrichtungen freier Träger.

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

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