| Soziales

Weniger Bezieher von Grundsicherung wegen Wohngeldreform

Im Dezember 2016 erhielten in Rheinland-Pfalz 43.394 Frauen und Männer staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII „Sozialhilfe“). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 740 Personen bzw. 1,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Damit sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Sozialleistung erstmals seit 2009. Eine Ursache für diesen Rückgang war – wie im Jahr 2009 – eine Wohngeldreform. Durch die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Reform erhielten einige frühere Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nun vorrangig zu gewährende Wohngeldleistungen und – aufgrund dieser zusätzlichen Sozialleistung – keine Grundsicherung mehr.

Im Dezember 2016 hatten gut 22.100 Leistungsberechtigte (51 Prozent) die Regelaltersgrenze erreicht bzw. überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Knapp 21.300 Empfängerinnen und Empfänger (49 Prozent) waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Regelaltersgrenze und nahmen die Leistungen aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung in Anspruch. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter wurden hauptsächlich Frauen gewährt (61 Prozent), während Leistungen infolge einer Erwerbsminderung häufiger von Männern beansprucht wurden (55 Prozent). In den Städten verhältnismäßig mehr Empfängerinnen und Empfänger Regional betrachtet zeigen sich große Unterschiede in der Inanspruchnahme. In den kreisfreien Städten entfielen im Durchschnitt 18,5 Leistungsempfänger auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner, in den Landkreisen hingegen 10,7. Die größte Empfängerdichte hatten unter den kreisfreien Städten Kaiserslautern (24,6 Leistungsbeziehern je 1.000 Volljährige) und Pirmasens (22,9) zu verzeichnen, bei den Landkreisen erreichten Birkenfeld (15,6) und Neuwied (15) die höchsten Werte.

Werden nur die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus. In den kreisfreien Städten kamen im Mittel auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten hatten, 45,4 Bezieher von Grundsicherung im Alter, bei den Landkreisen lag die Quote bei 20,5. Spitzenreiter waren unter den kreisfreien Städten Kaiserslautern (64,7) und Trier (59,6) bzw. bei den Landkreisen Neuwied (32,9) und Bad Kreuznach (26,9).

Hintergrund Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Diese soziale Leistung wurde Anfang 2003 in erster Linie mit dem Ziel eingeführt, der so genannten verschämten Armut entgegenzuwirken. Vor allem ältere Menschen machten vor der Einführung dieser Leistung Sozialhilfeansprüche häufig nicht geltend, da sie den Rückgriff auf ihre unterhaltspflichtigen Kinder fürchteten. Bei der Grundsicherung werden aufgrund einer hohen Freigrenze im Regelfall weder Kinder von Grundsicherung beziehenden Senioren noch Eltern erwerbsgeminderter Kinder für ihre bedürftigen Angehörigen in Anspruch genommen.

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.
Mit der Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik findet auch die seit dem Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze in den Ergebnissen Berücksichtigung. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2016 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und fünf Monate.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

 

 

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2016 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen
insgesamtje 1.000 Einwohner/-innen
ab 18 Jahren1
voll erwerbsgemindert
unter der Regelaltersgrenze
 Regelaltersgrenze und älter
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
im Alter ab 18 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze1
zusammenje 1.000
Einwohner/-innen
ab der Regelaltersgrenze1
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)53713,3 2046,8 33331,4
Kaiserslautern2.07824,6 83212,8 1.24664,7
Koblenz2.01320,9 6789,3 1.33556,3
Landau i. d. Pfalz46912,2 2488,2 22126,2
Ludwigshafen a. Rh.2.74620,2 1.27312,2 1.47347,2
Mainz2.81315,7 1.1928,3 1.62144,8
Neustadt a. d. Weinstr.57012,7 3079,4 26321,6
Pirmasens78622,9 41917,3 36736,6
Speyer69016,4 3099,8 38135,8
Trier1.96920,1 84610,7 1.12359,6
Worms1.24918,3 57411,0 67542,2
Zweibrücken56119,3 31614,7 24532,4
Landkreise
Ahrweiler 1.11110,3 5046,4 60720,3
Altenkirchen (Ww.) 1.31512,2 7569,3 55920,8
Alzey-Worms1.09010,3 5636,8 52722,8
Bad Dürkheim 1.0219,1 5556,8 46615,6
Bad Kreuznach 1.72613,1 8098,3 91726,9
Bernkastel-Wittlich1.12011,9 5397,7 58124,5
Birkenfeld1.07015,6 58711,8 48326,0
Cochem-Zell 54710,4 2626,8 28520,1
Donnersbergkreis73811,8 4289,0 31020,9
Eifelkreis Bitburg-Prüm 84910,5 4797,7 37019,5
Germersheim1.0489,9 5116,2 53723,0
Kaiserslautern 7859,0 4176,3 36817,4
Kusel5879,7 3507,8 23715,2
Mainz-Bingen1.6179,4 8376,3 78019,7
Mayen-Koblenz 2.40513,5 1.2679,5 1.13826,1
Neuwied 2.25715,0 9998,9 1.25832,9
Rhein-Hunsrück-Kreis 8019,3 4116,4 39018,0
Rhein-Lahn-Kreis 1.39813,4 78710,2 61122,5
Rhein-Pfalz-Kreis8416,6 4654,9 37611,5
Südliche Weinstraße7608,2 4055,8 35515,0
Südwestpfalz6888,3 4567,6 23210,4
Trier-Saarburg 1.0038,2 5055,3 49817,7
Vulkaneifel60111,7 2957,9 30622,1
Westerwaldkreis1.5089,1 8837,0 62515,8
Rheinland-Pfalz243.39412,8 21.2778,3 22.11726,7
kreisfreie Städte16.48118,5 7.19810,5 9.28345,4
Landkreise26.88610,7 14.0707,5 12.81620,5
1 Bevölkerung zum 31.12.2015 .
2 Einschließlich Empfänger, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

 

<link file:51899 _blank download>Karte im PDF-Format

 

<link file:51900 _blank download>Karte im PDF-Format

#Themen

Soziales

Teilen

Zurück