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Mehr Menschen erhielten 2018 besondere Leistungen der Sozialhilfe

Im Laufe des Jahres 2018 erhielten in Rheinland-Pfalz 60.695 Frauen und Männer besondere Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber dem Vorjahr somit um gut 1.400 Personen bzw. 2,4 Prozent erhöht.

Der Anstieg wurde maßgeblich durch die Entwicklung in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geprägt (6. Kapitel). Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein Anstieg um 1.800 Fälle bzw. 4,8 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt bezogen gut 39.100 Personen diese Form der Unterstützung; dies entspricht rund zwei Drittel (64 Prozent) aller gemeldeten Fälle besonderer Sozialhilfeleistungen. Anteilig waren mehr Männer (Anteil 59 Prozent) als Frauen auf diese Hilfeform angewiesen. Im Vergleich mit anderen Formen der Sozialhilfe war der Empfängerkreis mit durchschnittlich 37 Jahren relativ jung.

Die zweithäufigste Hilfeart war mit knapp 18.500 Empfängerinnen und Empfängern (Anteil 30 Prozent) die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel). Gegenüber dem Vorjahr sind die Fallzahlen somit nahezu konstant. Nach wie vor erhielten deutlich mehr Frauen (66 Prozent) als Männer Leistungen dieses Kapitels. Im Mittel waren die Leistungsempfänger 79 Jahre alt.

Darüber hinaus erhielten 4.200 Frauen und Männer Leistungen des 8. und 9. Kapitels. Hierunter fallen die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (z. B. bei Obdachlosigkeit) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe oder die Übernahme von Bestattungskosten). Im Vorjahresvergleich ist ein leichter Rückgang der Fallzahlen um rund 100 Personen bzw. 2,3 Prozent zu beobachten.

Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) – als unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen – wurden im Laufe des Jahres 2018 von 992 Personen in Anspruch genommen; dies ist ein Rückgang um 450 Personen bzw. 31 Prozent. Das durchschnittliche Alter der Empfänger lag bei 67 Jahren.

Regional betrachtet zeigen sich in Rheinland-Pfalz große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Sozialhilfe: Im Jahr 2018 kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Schnitt 19 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII; in den Landkreisen waren es dagegen nur 13 Personen.
Die – relativ gesehen – meisten Leistungsbezieher verzeichnete die Stadt Pirmasens mit fast 30 Hilfeempfängern je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Landkreis Germersheim sowie dem Donnersbergkreis lag der Wert hingegen bei lediglich knapp 10 Personen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Daten stammen aus der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den kreisfreien Städten und Landkreisen als zuständige örtliche Träger und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit sie Aufgaben des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wahrnehmen.
Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen. Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII zählen
- die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel),
- die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel),
- die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel),
- die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) sowie
- die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel).
Hinweis zur Zählweise:
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, d. h. es werden alle Personen gezählt, die mindestens einmal während des Berichtsjahres eine Leistung erhalten haben. Empfängerinnen und Empfänger mit mehrmaligem Leistungsbezug werden – bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen – mehrfach gezählt. Wenn eine Person mehrere Leistungen nach den einzelnen Kapiteln bezieht, wird sie bei jeder Hilfeart gezählt. Darüber hinaus werden in der Statistik auch die Empfängerzahlen am Jahresende (31.12.) erfasst. Die stichtagsbezogenen Daten sind stets kleiner als die Angaben im Laufe des Berichtsjahres. Am 31.12.2018 bezogen in Rheinland-Pfalz 48.010 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 

Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres 2018 nach Hilfearten
HilfeartInsgesamtdavon davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Durch-
schnitts-
alter
FrauenMännerunter 1818-4040-6565 und älter
Anzahl%AnzahlJahre
Insgesamt260.69529.76049,0 30.9358.84313.06919.05019.73350,7
und zwar
 Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 399258158,6 411585020967567,4
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) 39.14216.05541,0 23.0878.69612.20915.7632.47436,7
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) 18.47712.26766,4 6.210612552.29415.86779,0
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel)4.1541.93846,7 2.2161108931.5391.61257,1
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
3 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen
Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres 2018 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen 2018Empfänger/-innen
2017
Insgesamt2je 1.000
Einwohner/-innen
Veränderung gegenüber 2017und zwar
 Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 3 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel)  Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) Sonstige Hilfearten (8. und 9. Kapitel)
Anzahl%Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)74715,4-5,4147126819790
Kaiserslautern2.22922,31,3251.2387272942.200
Koblenz2.01617,7-9,6161.0688921412.231
Landau i. d. Pfalz83017,9-1,3560121021841
Ludwigshafen a. Rh.3.03917,913,4131.9389271992.680
Mainz4.18319,42,1122.7891.1575564.098
Neustadt a. d. Weinstr.74914,1-0,484942648752
Pirmasens1.21029,91,32810357451.195
Speyer90117,814,5255331739787
Trier2.47022,41,6501.6327361112.430
Worms1.26015,13,214674535591.221
Zweibrücken70220,51,41044726529692
Landkreise
Ahrweiler 1.58812,3-1,482935557771.611
Altenkirchen (Ww.) 1.85614,42,3821.158635621.814
Alzey-Worms1.46711,45,2-1.053401441.394
Bad Dürkheim 1.42210,71,6-935484321.399
Bad Kreuznach 2.29014,5-4,2261.6176582082.390
Bernkastel-Wittlich1.86016,6-0,8261.220601781.875
Birkenfeld1.44217,914,198774921161.264
Cochem-Zell 88414,34,7254931133844
Donnersbergkreis7429,9-0,12346825621743
Eifelkreis Bitburg-Prüm 1.51815,44,7481.058387451.450
Germersheim1.2189,53,436835321671.178
Kaiserslautern 1.53314,5-3,0121.081368831.581
Kusel1.12916,0-5,424734386361.194
Mainz-Bingen2.10010,0-0,5111.469570882.110
Mayen-Koblenz 3.21115,05,12411.9909441033.055
Neuwied 2.74615,11,31181.7408271182.712
Rhein-Hunsrück-Kreis 1.39913,66,9129984012551.309
Rhein-Lahn-Kreis 1.64013,415,2-1.077556281.424
Rhein-Pfalz-Kreis1.53710,05,121.062457221.463
Südliche Weinstraße1.34112,10,523955379301.334
Südwestpfalz1.20712,74,110882309571.160
Trier-Saarburg 1.68911,424,631.176492341.356
Vulkaneifel1.12218,5-0,539815247301.128
Westerwaldkreis2.37611,80,451.574783932.367
Rheinland-Pfalz60.69514,92,499239.14218.4774.15459.254
kreisfreie Städte20.33619,12,115812.7156.6551.52119.917
Landkreise39.31713,13,083426.25811.8221.76038.155
LSJV41.0420,3-11,8-169-8731.182
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
3 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen; Einschließlich Erstattung an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
4 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

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