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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023: Deutlicher Rückgang gegenüber dem Ausnahmejahr 2022

Im Jahr 2023 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 450 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das knapp 19 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Für 2022 war noch ein signifikanter Anstieg zu verzeichnen gewesen, maßgeblich beeinflusst durch überdurchschnittliche Vermögensübertragungen im Bereich der Schenkungen. Bereinigt um diesen Effekt ist im mehrjährigen Vergleich seit 2019 tendenziell eine deutliche Zunahme der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beobachten.

Auf Erbschaften entfielen im Jahr 2023 gut 388 Millionen Euro (plus 44,6 Prozent). Dagegen gingen die Steuern auf Schenkungen um 224 Millionen Euro auf rund 61 Millionen Euro zurück (minus 78,6 Prozent). Insgesamt wurden Steuern für 7.640 Erbschaften (plus 7,9 Prozent) und 2.002 Schenkungen (plus 8,7 Prozent) festgesetzt.

Die im Jahr 2023 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf gut 2,5 Milliarden Euro (plus 23,3 Prozent) und aufgrund von Schenkungen auf 750 Millionen Euro (minus 36,8 Prozent).

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen (Anteil: 52 Prozent). Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von über 38 Prozent.

Bei dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen erhöhte sich der Anteil des Betriebsvermögens auf 23 Prozent (Vorjahr: fünf Prozent). Der Anteil des übrigen Vermögens halbierte sich annähend gegenüber 2022. Hier gab es im Jahr 2023 einen signifikanten Rückgang bei den Vermögensübertragungen in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften (minus 83 Prozent). Grund dafür ist der überdurchschnittlich hohe Wert in diesem Bereich im Jahr 2022. Der Anteil des Grundvermögens verdoppelte sich fast auf 41 Prozent (Vorjahr: 22 Prozent).

Methodische Hinweise:

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2023 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde.

Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.

Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer*

in Millionen Euro

* nach Art des Vermögensübergangs

Fälle mit festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer*

* nach Art des Vermögensübergangs

Steuerwerte des übertragenen Vermögens*

in Millionen Euro

* aus Erbschaften und Schenkungen
1 Wert zu Schenkungen 2014 geheim.

Veranlagte Vermögensübertragungen¹*

Anteile in %

* aufgrund von Erbschaften und Schenkungen
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer.

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2022 und 2023¹

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2022 und 20231
 20222023Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen29.0173.190.5599.7843.416.9877678,5226.4287,1
Steuerpflichtige Erwerbe9.0172.301.8569.7862.307.7187698,55.8620,3
   davon        
   Erwerbe von Todes wegen7.1071.265.6127.6981.778.1335918,3512.52140,5
   Schenkungen1.9101.036.2442.088529.5851789,3-506.659-48,9
Festgesetzte Steuer8.921554.1579.642449.5087218,1-104.649-18,9
   davon        
   Erwerbe von Todes wegen7.079268.6287.640388.4255617,9119.79744,6
   Schenkungen1.842285.5292.00261.0831608,7-224.446-78,6
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.

Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2020 bis 2023¹

Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2020 bis 20231
 2020202120222023
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften2.187.1222.487.7292.046.9702.524.748
   davon    
   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen.15.12018.65220.016
   Haus- und Grundvermögen727.462901.634823.773947.119
   Betriebsvermögen.174.46684.362137.410
   Übriges Vermögen1.270.6631.396.5091.120.1841.420.204
   darunter    
   Bankguthaben521.887537.717466.780580.882
   börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.513.219657.824507.605654.691
   Anteile an Kapitalgesellschaften98.77883.98236.66435.703
Schenkungen458.948609.4311.187.797750.313
   davon    
   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen.2.2312.3671.439
   Haus- und Grundvermögen180.569274.484257.279305.225
   Betriebsvermögen.89.23462.450175.570
   Übriges Vermögen169.689243.482865.700268.079
   darunter    
   Bankguthaben61.58289.03569.65663.399
   börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.17.03929.34430.80431.023
   Anteile an Kapitalgesellschaften38.57957.099704.532118.565
Insgesamt2.646.0703.097.1603.234.7673.275.061
   davon    
   Land- und forstwirtschaftliches Vermögen19.88717.35121.01921.455
   Haus- und Grundvermögen908.0311.176.1181.081.0521.252.344
   Betriebsvermögen277.800263.700146.813312.980
   Übriges Vermögen1.440.3521.639.9911.985.8841.688.282
   darunter    
   Bankguthaben583.469626.752536.436644.280
   börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.530.258687.168538.408685.714
   Anteile an Kapitalgesellschaften137.357141.081741.197154.268
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.

Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)

Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
SteuerklasseVerwandtschafts-
verhältnis
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
IEhegatten, Lebenspartner500.0007%11%15%19%23%27%30%
IU.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel)400.0007%11%15%19%23%27%30%
IKinder noch lebender Kinder (Enkel)200.0007%11%15%19%23%27%30%
IEltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der Kinder100.0007%11%15%19%23%27%30%
IIU.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)20.00015%20%25%30%35%40%43%
IIIalle übrigen20.00030%30%30%30%50%50%50%

Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2023

Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2023
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2022ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2022SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2022
Fälle
unter 50.0003.96840,5-1,53.12540,62,884340,4-14,6
50.000 - 100.0001.75017,95,11.41218,37,133816,2-2,6
100.000 - 200.0001.61416,58,61.27016,51,234416,548,9
200.000 - 300.0008228,431,76318,220,71919,189,1
300.000 - 500.0007838,039,16077,932,81768,466,0
500.000 - 2,5 Mill.7697,936,16057,929,81647,965,7
2,5 Mill. - 5 Mill.480,5-29,4300,4-18,9180,9-41,9
5 Mill.und mehr320,377,8180,280,0140,775,0
Insgesamt9.786100,08,57.698100,08,32.088100,09,3
nachrichtlich:         
500.000 und mehr8498,730,46538,527,31969,442,0
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00081.7353,5-2,665.7133,72,316.0233,0-18,7
50.000 - 100.000125.0415,45,5100.9115,77,124.1304,6-0,6
100.000 - 200.000230.05710,08,8180.91510,20,949.1429,353,0
200.000 - 300.000201.6578,731,6153.9248,719,847.7329,092,9
300.000 - 500.000302.58013,141,1235.28813,235,767.29212,764,1
500.000 - 2,5 Mill.733.09831,839,2561.94831,630,3171.15032,379,8
2,5 Mill. - 5 Mill.165.6857,2-24,4101.3145,7-17,064.37012,2-33,7
5 Mill.und mehr467.86720,3-39,6378.12121,3421,189.74616,9-87,2
Insgesamt2.307.718100,00,31.778.133100,040,5529.585100,0-48,9
nachrichtlich:         
500.000 und mehr1.366.64959,2-10,11.041.38358,666,4325.26661,4-63,6
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00015.3943,40,912.8093,31,82.5854,2-3,5
50.000 - 100.00023.3615,25,820.1965,29,13.1655,2-11,3
100.000 - 200.00043.3789,72,837.3269,60,86.0539,916,9
200.000 - 300.00033.6627,517,529.0827,515,64.5807,530,6
300.000 - 500.00056.30712,532,351.10513,239,25.2028,5-11,2
500.000 - 2,5 Mill.141.74131,530,9121.83631,427,019.90532,661,2
2,5 Mill. - 5 Mill.26.0945,8-37,118.4134,7-25,57.68112,6-54,2
5 Mill.und mehr109.57024,4-56,897.65725,1442,111.91319,5-94,9
Insgesamt449.508100,0-18,9388.425100,044,661.083100,0-78,6
nachrichtlich:         
500.000 und mehr277.40561,7-31,2237.90661,271,639.49964,7-85,1
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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