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Immer mehr Menschen in Rheinland-Pfalz erhalten Pflegeleistungen

Zum Jahresende 2017 erhielten rund 161.200 Personen in Rheinland-Pfalz Leistungen der Pflegeversicherung. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems waren dies knapp 29.000 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. 22 Prozent mehr als in der vorangegangenen Erhebung im Jahr 2015.

Hintergrund dieser Entwicklung ist einerseits die wachsende Zahl älterer Menschen, die natürlicherweise einem erhöhten Risiko der Pflegebedürftigkeit unterliegen. Darüber hinaus steht der deutliche Anstieg der Fallzahlen in engem Zusammenhang mit Anpassungen im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II, welches vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken soll.

Mehr als 60 Prozent aller Pflegebedürftigen waren weiblich, was in erster Linie auf den höheren Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung zurückzuführen ist. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen waren im Dezember 2017 älter als 70 Jahre, nahezu 60 Prozent hatten bereits das 80. Lebensjahr vollendet. Art der Versorgung

Über die Hälfte (55 Prozent) aller Pflegebedürftigen nahm zum Stichtag der Erhebung ausschließlich Pflegegeldleistungen in Anspruch und wurde zu Hause gepflegt; häufig von Familienangehörigen. Weitere 22 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und Männer erhielten zu Hause Unterstützung von einem Pflegedienst; mitunter nutzten sie zusätzlich teilstationäre Angebote der Tages- oder Nachtpflege in Heimen. Die restlichen 23 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger befanden sich Ende 2017 in vollstationärer Pflege in einem Heim – 22 Prozent in Dauerpflege und ein Prozent vorrübergehend in sogenannter Kurzzeitpflege.

 Pflegegrade

Infolge geringer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit waren 1,6 Prozent aller Pflegebedürftigen dem Pflegegrad 1 zugeordnet, 44,3 Prozent waren erheblich (Pflegegrad 2) und 31,2 Prozent schwer beeinträchtigt (Pflegegrad 3). Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4) lag bei 16,9 Prozent der Personen vor; in 5,9 Prozent der Fälle galt es darüber hinaus besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gerecht zu werden (Pflegestufe 5). In wenigen Fällen (0,1 Prozent) war die Einstufung durch den medizinischen Dienst zum Stichtag der Erhebung noch nicht erfolgt.

 Pflegeheime und -dienste Ende 2017 gab es in Rheinland-Pfalz insgesamt 539 Pflegeheime mit knapp 35.000 Beschäftigten, die rund 40.500 Personen in der voll- und teilstationären Pflege betreuten – davon 62 Prozent in Einrichtungen freigemeinnütziger Träger und gut 35 Prozent in Heimen privater Träger. Gegenüber der Erhebung im Jahr 2015 hat sich die Zahl der Heime um 23 Einrichtungen erhöht; die Beschäftigtenzahl ist um fast 1.400 gestiegen.

Darüber hinaus unterstützten 516 Pflegedienste mit rund 15.300 Beschäftigten die Pflege von knapp 36.000 Personen; das waren 28 Dienste und knapp 1.100 Beschäftigte mehr als 2015. Auf freigemeinnützige Träger entfielen rund 57 Prozent dieser ambulanten Pflegeverhältnisse, knapp 43 Prozent auf private Dienstleister.

Die Angaben stammen aus der Pflegestatistik zum Stichtag 15. bzw. 31. Dezember 2017. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erhoben. Befragt wurden die ambulanten Pflegedienste und die stationären Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI bestand (Stichtag 15. Dezember). Die Pflegegeldempfänger (Stichtag 31. Dezember) wurden von den Pflegekassen an das Statistische Bundesamt gemeldet und von dort den Ländern zugeordnet.

Autor: Markus Elz (Referat Soziale Leistungen, Gesundheit, Rechtspflege)

 

 

 

Leistungsempfänger/-innen aus der Pflegeversicherung 2017 nach Leistungsarten, Pflegegraden, Alter und Geschlecht
 Pflegegrade

 Alter

 Geschlecht
Leistungsempfänger/-innen
insgesamt
davon nach Leistungsart
ambulante Pflegevollstationäre Pflegeteilstationäre Pflege 2
(Tages-/Nachtpflege)
Ausschließ-lich Pflegegeld1
zusammendavon:
DauerpflegeKurzzeit-pflegemit
Pflegegrad
1
mit
Pflegegrad
2-5
Leistungsempfänger/-innen161.16435.97637.14135.6571.484433.33788.004
davon
Pflegegrad 1 2.5661.8986255467943--
Pflegegrad 2 71.43116.3148.9698.343626-85646.148
Pflegegrad 3 50.35810.72411.78711.267520-1.26327.847
Pflegegrad 4 27.2325.20910.53210.318214-1.00511.491
Pflegegrad 59.4651.8315.1165.07145-2132.518
Bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet 112-112112----
davon im Alter von ... bis ... Jahren
unter 50 14.3871.3801391363-712.868
50 - 597.2521.54768165823-485.024
60 - 6913.8252.8382.4072.3337422028.578
70 - 7932.4617.4676.8606.562298886618.126
80 - 8965.97516.31416.81716.061756261.69632.818
90 und älter27.2646.43010.2379.907330751810.590
davon männlich59.31612.48510.4539.948505111.28436.367
davon weiblich 3101.84823.49126.68825.709979322.05351.637
Ausgewählte Kennzahlen der Pflegeheime und Pflegedienste in Rheinland-Pfalz 2017 nach Trägern
Einrichtungsform
 Personal
 Pflegebedürftige
Insgesamt davon nach dem Träger der Einrichtung
private Träger freigemeinnützige Träger öffentliche Träger
zusammen Träger d. freien Wohlfahrts-pflege sonstige gemeinnützige Träger
Pflegeheime
Anzahl Einrichtungen5392203072723512
 Personal34.92911.77622.45120.0212.430702
Verfügbare Plätze45.47216.65427.99924.1283.871819
Betreute Pflegebedürftige40.52114.38225.26922.2493.020870
Pflegedienste
Anzahl Einrichtungen516332180153274
 Personal15.3427.6297.5786.4071.171135
Betreute Pflegebedürftige35 97615 33920 34717 2263 121290
1 Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten Pflege erfasst. 2 Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt). 3 Einschließlich "ohne Angabe" (nach Personalstandsgesetz) beim Geschlecht.

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