Der Gesamtbetrag der Einkünfte weist eine Ungleichverteilung auf. Rund zwei Drittel der Steuerpflichtigen lagen unter dem Durchschnittswert von 42.791 Euro. Die auf diese Steuerpflichtigen entfallende Steuer machte aber in der Summe nur knapp 15 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen aus. Einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro und mehr hatten wie im Vorjahr knapp sieben Prozent der Steuerpflichtigen mit einem Anteil von über 47 Prozent an der insgesamt festgesetzten Steuer. Unter ihnen sorgten 1.103 Einkommensmillionäre (2019: 1.045) für 6,4 Prozent (2019: 8,7 Prozent) der festgesetzten Steuer, obwohl sie nur 0,05 Prozent aller Steuerpflichtigen repräsentieren. Als Einkommensmillionäre gelten Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro und mehr.
Der Großteil der Steuerpflichtigen (83 Prozent) hatte überwiegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Gesamtbetrag der Einkünfte lag für diese Steuerpflichtigen bei durchschnittlich rund 40.400 Euro je Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige mit anderen überwiegenden Einkunftsarten verdienten zum Teil deutlich mehr. An der Spitze standen die Steuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus selbständiger Arbeit mit einem durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von rund 133.500 Euro je Steuerpflichtigen.
Regionale Betrachtung
Die im Durchschnitt höchsten Gesamtbeträge der Einkünfte je Steuerpflichtigen wurden in den im Südosten des Landes gelegenen Gebietskörperschaften erzielt. Spitzenreiter war – wie in den Jahren zuvor – der Landkreis Mainz-Bingen mit über 52.200 Euro, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim mit rund 49.600 Euro und der kreisfreien Stadt Speyer mit gut 47.900 Euro. Die Schlusslichter waren die kreisfreien Städte Pirmasens mit rund 32.400 Euro, Zweibrücken mit gut 34.500 Euro sowie Ludwigshafen mit knapp 36.700 Euro. Der Durchschnittswert des Gesamtbetrags der Einkünfte lag in den Landkreisen um 7,4 Prozent (2019: 1,5 Prozent) höher als in den kreisfreien Städten.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse sind der Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer entnommen. Diese Statistik beruht zu einem wesentlichen Teil auf den maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung. Da die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen zwei Jahre oder später nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen kann, liegen die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik regelmäßig erst im vierten Jahr nach dem Ende des Veranlagungsjahres vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2020 stellen daher die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten dar.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird aus der Summe der Einkünfte der nach dem Einkommensteuergesetz unterschiedenen sieben Einkunftsarten, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug für Land- und Forstwirte, ermittelt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte stellt eine Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar. Zusammenveranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)