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Mehr als 5.700 Einbürgerungen in 2015

Im Jahr 2015 erhielten 5.756 in Rheinland-Pfalz lebende Ausländerinnen und Ausländer einen deutschen Pass. Dies sind fast 200 Einbürgerungen mehr als im Vorjahr (plus 3,4 Prozent). Somit setzt sich der bereits 2014 zu beobachtende leichte Anstieg der Einbürgerungszahlen fort. Die Hälfte der 3.189 Frauen und 2.567 Männer lebten bereits 14 Jahre oder länger in Deutschland. Mehr als 80 Prozent waren 18 Jahre und älter; die Altersspanne der Eingebürgerten reichte von unter Einjährigen bis zu 89-Jährigen. Im Durchschnitt waren die Eingebürgerten 31 Jahre alt. Mehr als die Hälfte der volljährigen Eingebürgerten waren verheiratet.

Wie bereits in den Vorjahren wurde die mit Abstand höchste Zahl von Einbürgerungsurkunden in den kreisfreien Städten Ludwigshafen (686) und Mainz (532) ausgehändigt. Die wenigsten Einbürgerungen erfolgten in den kreisfreien Städten Zweibrücken (12) und Pirmasens (35) sowie im Landkreis Cochem-Zell (37). Gemessen an der Zahl der Ende 2015 im Ausländerzentralregister registrierten Personen belegte, wie auch in den Vorjahren, die kreisfreie Stadt Koblenz den Spitzenplatz. Hier erhielten 2,5 Prozent der dort lebenden Ausländerinnen und Ausländer einen deutschen Pass. Es folgte die kreisfreie Stadt Landau mit knapp zwei Prozent. Die relativ gesehen wenigsten Einbürgerungen gab es in der kreisfreien Stadt Zweibrücken (0,4 Prozent) sowie im Eifelkreis Bitburg-Prüm (0,5 Prozent).

Die Liste der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten wird wie im Vorjahr von türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (1.037) angeführt. Es folgten Polen (424), Kosovaren (326), Italiener (245) und Ukrainer (230). Beschränkt man die Analyse auf Angehörige von Staaten, für die jeweils mindestens 100 Einbürgerungen zu verzeichnen waren, erhielten – gemessen an der Zahl der 2015 im Ausländerzentralregister verzeichneten Personen mit Wohnort in Rheinland-Pfalz – überproportional viele hier lebende Iraker (6,8 Prozent), Marokkaner (4,8 Prozent), Ukrainer (4,4 Prozent) und Iraner (4,1 Prozent) den von ihnen beantragten deutschen Pass.

Die Zahlen stammen aus der Einbürgerungsstatistik. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger mit allen Rechten und Pflichten. Sie können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen, selbst für ein Parlament kandidieren und damit ihre Interessen aktiv vertreten.

Autorin: Andrea Heßberger (Referat Bevölkerung, Gebiet, Zensus)

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