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Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2013 leicht gestiegen

Im Jahr 2013 entschieden sich 4.011 rheinland-pfälzische Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Abbrüche um rund zwei Prozent angestiegen. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen haben sich rund elf Prozent mehr Frauen für einen Abbruch entschieden als im Jahr zuvor. Bei den unter 18-Jährigen sind es rund 20 Prozent weniger. Deutschlandweit ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 3,8 Prozent zurück.

Rund 76 Prozent der Frauen ließen den Eingriff in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz durchführen. Etwa jede vierte Frau wandte sich an Ärztinnen oder Ärzte in anderen Bundesländern. Rheinland-Pfalz hat damit deutschlandweit den höchsten Anteil an Frauen, die den Abbruch in einem anderen Bundesland vornehmen lassen, gefolgt von Niedersachsen (17 Prozent) und Brandenburg (13 Prozent).

Von den Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden, betreuten 2.294 bereits mindestens ein Kind. Jede Zehnte lebt dabei mit drei und mehr Kindern in einer Familie zusammen. Rund 43 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

97 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Diese besagt, dass die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat. Medizinische oder kriminologische Indikationen waren in drei Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch.

Die Zahlen stammen aus der Bundesstatistik der Schwangerschaftsabbrüche. Hierbei handelt es sich um eine Total-Erhebung, die einen Überblick über Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche gibt. Die Daten zu dieser Statistik liefern Arztpraxen und Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Autor: Torsten Hees (Sachgebiet Gesundheit, Rechtspflege)

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