Die Energiepreise erhöhten sich im Februar 2020 im Durchschnitt um 2,4 Prozent gegenüber Februar 2019. Leicht dämpfend wirkten sich dabei die Preise von Mineralölprodukten aus. Sie verbilligten sich binnen Jahresfrist um 0,7 Prozent. Ursächlich hierfür war vor allem die Entwicklung der Preise von Heizöl (einschließlich Umlage), die sich um 7,7 Prozent verringerten. Die Kraftstoffpreise zogen dagegen um 1,7 Prozent an. Die Strompreise legten gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,8 Prozent zu und die Gaspreise (einschließlich Umlage) verteuerten sich um 3,7 Prozent. Für Fernwärme musste ebenfalls mehr bezahlt werden (plus 2,3 Prozent).
Die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um plus 2,7 Prozent. Die Preisentwicklung bei einzelnen Warengruppen verlief dabei sehr unterschiedlich: Insbesondere für Fleisch und Fleischwaren mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher tiefer in die Tasche greifen (plus 8,4 Prozent; darunter Fleischwurst plus 15,4 Prozent). Aber auch Obst sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte verteuerten sich innerhalb der Jahresfrist merklich (plus 5,6 bzw. plus 3,3 Prozent). Zum Beispiel waren die Preise für Weintrauben und Äpfel um 25,7 bzw. 6,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Deutliche Preisrückgänge gab es bei Speisefetten und Speiseölen (minus 6,5 Prozent; darunter Butter minus 11,4 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, nahm im Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat ebenfalls leicht zu. Sie belief sich auf plus 1,6 Prozent nach plus 1,5 Prozent im Januar 2020.
Im Jahresvergleich stiegen die Preise in zehn der zwölf Abteilungen. Die deutlichsten Preissteigerungen gab es in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (plus 2,6 Prozent). Dahinter folgt mit 2,5 Prozent der Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu dem u. a. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Preissenkungen wurden in den Abteilungen „Post und Telekommunikation“ sowie „Bildungswesen“ registriert (minus 0,5 bzw. minus 0,2 Prozent). Veränderungen gegenüber Januar 2020
Gegenüber dem Vormonat nahmen die Verbraucherpreise im Februar 2020 um durchschnittlich 0,6 Prozent zu. Die stärksten Preissteigerungen waren im Bereich „Bekleidung und Schuhe“ zu beobachten (plus 2,8 Prozent). Ähnliche Preisanstiege verzeichnete die Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ mit plus 2,7 Prozent. In drei der zwölf Abteilungen sank das Preisniveau: Den größten Rückgang gab es im Bereich „Verkehr“ mit minus 0,3 Prozent. Für Waren und Dienstleistungen im Bereich „Gesundheit“ blieben die Preise im Durchschnitt konstant.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 600 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Februar 2020 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 4. März 2020 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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Februar 2020 | Februar 2019 | Januar 2020 | ||
Basis 2015=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 32,5 | 105,3 | 1,9 | 0,2 |
Verkehr1 | 12,9 | 107,2 | 2,2 | -0,3 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 11,3 | 99,2 | 1,2 | 2,7 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 9,7 | 109,7 | 2,6 | 1,0 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,4 | 106,8 | 2,5 | 0,3 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 5,0 | 102,9 | 1,2 | 0,1 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 110,3 | 2,4 | 0,2 |
Gesundheit | 4,6 | 105,9 | 1,3 | 0,0 |
Bekleidung und Schuhe | 4,5 | 100,7 | 0,3 | 2,8 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,8 | 111,0 | 2,4 | 0,0 |
Post und Telekommunikation | 2,7 | 95,8 | -0,5 | -0,1 |
Bildungswesen | 0,9 | 106,1 | -0,2 | -0,1 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 105,3 | 1,8 | 0,6 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 81,1 | 105,0 | 1,6 | 0,6 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Januar 2020 | Februar 2019 | Jahr 2015 | |
Energie insgesamt | -0,4 | 2,4 | 3,1 |
Haushaltsenergie insgesamt | 0,1 | 2,6 | 3,6 |
Heizöl, einschließlich Umlage | -3,9 | -7,7 | 0,3 |
Strom | 1,9 | 6,8 | 10,3 |
Gas, einschließlich Umlage | 0,0 | 3,7 | -1,4 |
Feste Brennstoffe | -0,6 | -1,5 | 8,0 |
Fernwärme u. A. | 0,0 | 2,3 | -0,3 |
Kraftstoffe insgesamt | -1,5 | 1,7 | 2,0 |
Benzin | -0,8 | 2,8 | 0,4 |
Dieselkraftstoff | -4,0 | -1,2 | 6,7 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Januar 2020 | Februar 2019 | Jahr 2015 | |
Kartoffeln | -3,9 | -19,8 | -5,4 |
Butter | -0,2 | -11,4 | 50,1 |
Margarine | -0,3 | 3,4 | 14,1 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 0,1 | 4,3 | 14,3 |
Weizenmehl | 0,3 | 1,4 | 12,3 |
Reis | 0,7 | 3,1 | 7,7 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 0,2 | 0,4 | 2,9 |
Frisches Brötchen | 0,0 | 2,1 | 10,2 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | 2,3 | 7,9 | 13,5 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 0,2 | 2,5 | 7,0 |
Weißwein | 0,2 | 1,6 | 1,7 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | 0,2 | 2,0 | 2,9 |
Joghurt | 1,2 | -6,2 | -0,7 |
Hartkäse | -1,9 | -3,2 | 10,5 |
Bohnenkaffee | -3,0 | -4,9 | -3,1 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | 2,6 | 2,6 | -4,6 |
Bananen | -1,0 | -3,7 | -11,5 |
Eier | 0,8 | 2,4 | 12,5 |
Schokoladentafel | 4,4 | 0,9 | -1,3 |
Schweinebraten | -1,2 | 14,4 | 10,7 |
Nudeln | 0,8 | 3,9 | 2,7 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 1,7 | 8,3 | 15,1 |
Vollmilch | 2,0 | 5,3 | 25,0 |
Tomaten | -0,1 | 6,4 | 17,9 |
Äpfel | -1,1 | 6,8 | 5,0 |
Weintrauben | 10,6 | 25,7 | 26,8 |