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Südfrüchte immer populärer: Fast 36.000 mehr Tonnen als noch vor zehn Jahren importiert

Südfrüchte sind vor allen Dingen in den Sommermonaten beliebt und bringen Urlaubsgefühle nach Hause. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems berichtet, ist die Nachfrage hierzulande in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen: Im Jahr 2023 wurden 40.652 Tonnen Kokosnüsse, Ananas, Guaven, Mangos, Wassermelonen, Melonen und Papayas nach Rheinland-Pfalz importiert – ein Anstieg von 35.816 Tonnen gegenüber 2013 (plus 741 Prozent).

Wassermelone klarer Favorit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer

Ungeschlagener Spitzenreiter ist weiterhin die Wassermelone. Der Import des erfrischenden Sommerobstes machte 2023 gut 74 Prozent der gesamten Einfuhr ausgewählter tropischer Früchte aus. Im Zehnjahresvergleich zeigt sich die wachsende Beliebtheit der Wassermelone: Während die Einfuhr 2013 bei 2.067 Tonnen lag, wuchs diese bis 2023 mit 30.152 Tonnen fast auf das 15-Fache – abermals ein neuer Rekordwert. Damit kamen auf jede Rheinland-Pfälzerin bzw. jeden Rheinland-Pfälzer rechnerisch sieben Kilogramm Wassermelone. Der Wert der importierten Wassermelonen betrug 2023 ca. 16,1 Millionen Euro.

Die meisten Wassermelonen wurden im Juni und Juli importiert; in den warmen Monaten von Juni bis September 2023 kamen in Summe rund 21.600 Tonnen bzw. 72 Prozent der Jahresmenge ins Land.

Hauptsächlich Italien und Spanien versorgen das Land mit Wassermelonen

Gut 16.000 Tonnen bzw. 53 Prozent der nach Rheinland-Pfalz importierten Wassermelonen stammten 2023 aus Italien. Aus Spanien wurden knapp 9.800 Tonnen bzw. 33 Prozent und aus Griechenland etwa 3.400 Tonnen bzw. elf Prozent eingeführt.

Methodische Hinweise

Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d.h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre den Wert von 500.000 Euro bei der Versendung und 800.000 Euro bei den Eingängen im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.

Autorin: Lisa Monreal (Sachgebiet Presse, Auskunftsdienst, Internet)

Import ausgewählter Südfrüchte 2013–2023

in Tonnen

Import von Wassermelonen 2023 nach Monaten

in Tonnen

Import von Wassermelonen nach Herkunftsländern

in Tonnen

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