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Armutsgefährdungsquote bei 15,5 Prozent

Im Jahr 2014 waren 15,5 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung, d. h. gut jeder siebte Einwohner, von relativer Einkommensarmut bedroht. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2014 mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote für Rheinland-Pfalz damit auf dem Niveau des vorangegangenen Jahres (2013: 15,4 Prozent). Im Bundesdurchschnitt ergab sich eine Quote von 15,4 Prozent, wobei die höchsten Werte – ähnlich wie in den Vorjahren – Bremen mit 24,1 Prozent sowie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit jeweils 21,3 Prozent aufwiesen. Die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten waren in Baden-Württemberg und Bayern mit 11,4 bzw. 11,5 Prozent zu verzeichnen. Lediglich vier Länder wiesen im vergangenen Jahr niedrigere Armutsgefährdungsquoten als Rheinland-Pfalz auf.

Gemäß EU-Konvention ist die Armutsgefährdungsquote definiert als Anteil der Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der jeweiligen Bevölkerung beträgt. Das hier verwendete Konzept der relativen Einkommensarmut ist insofern in erster Linie ein Maß für die Einkommensverteilung. Der 60-Prozent-Wert wird auch als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Unter Zugrundelegung des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet (Bundesmedian) liegt diese für einen Einpersonenhaushalt bei 917 Euro. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren errechnet sich – unter Berücksichtigung der Kostenersparnis in einem Mehrpersonenhaushalt – eine Armutsgefährdungsschwelle in Höhe von 1.926 Euro. Bevölkerungsgruppen

Lebensalter: In erhöhtem Maß von einer relativen Einkommensarmut bedroht waren unter 18-Jährige (19,9 Prozent) sowie die 18- bis unter 25-Jährigen (22,9 Prozent), die sich noch überwiegend in der Ausbildung befinden dürften. Auch für die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren lag die Armutsgefährdungsquote mit 18,1 Prozent über dem Durchschnitt der Bevölkerung.  Geschlecht: Die Armutsgefährdungsquote der rheinland-pfälzischen Männer (14,3 Prozent) lag mehr als zwei Prozentpunkte unter der Quote der Frauen (16,7 Prozent). Insbesondere ältere Frauen (65 Jahre und älter) wiesen eine deutlich höhere Armutsgefährdung auf (21,2 Prozent) als gleichaltrige Männer (14,2 Prozent). Hier dürften – z. B. durch Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen – unterbrochene Erwerbsbiografien der Frauen eine Rolle spielen. Auch ist die Armutsgefährdungsquote der älteren Frauen in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen (plus 3,8 Prozentpunkte seit 2005) als die der älteren Männer (plus 1 Prozentpunkt). Haushalts- und Familienzusammenhang: In besonderem Maß armutsgefährdet waren 2014 – wie in den vergangenen Jahren – Alleinerziehende (zumeist Frauen) und deren Kinder unter 18 Jahren, die eine Armutsgefährdungsquote von 47,8 Prozent aufwiesen. Die Armutsrisikoquote einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern lag dagegen bei nur 9,7 Prozent. Qualifikationsniveau: Die Armutsgefährdungsquote geringqualifizierter Personen ab 25 Jahren lag mit 29,7 Prozent mehr als doppelt so hoch wie die Quote der Personen mit mittlerer Qualifikation (11,7 Prozent) und fast sechsmal so hoch wie die der Hochqualifizierten (5,3 Prozent). Zudem ist die Armutsgefährdungsquote der Geringqualifizierten in den vergangenen Jahren merklich gestiegen (plus 5,3 Prozentpunkte gegenüber 2005), während sie bei den Hochqualifizierten relativ konstant geblieben ist (plus 0,5 Prozentpunkte).  Erwerbsstatus: Unter allen betrachteten Bevölkerungsgruppen waren Erwerbslose am stärksten von Armut bedroht. Die Quote lag im Jahr 2014 bei 52,4 Prozent.  Migrationshintergrund: Auch Menschen mit Migrationshintergrund (Armutsgefährdungsquote von 27,2 Prozent) waren in erhöhtem Maß von Armut bedroht. Regionale Betrachtung Unter den rheinland-pfälzischen Regionen wies die Region Trier im Jahr 2014 das geringste Armutsrisiko auf. Gemessen am Bundesmedian waren dort 13,3 Prozent der Bevölkerung von einer relativen Einkommensarmut bedroht. In der Region Rheinpfalz waren es 14,6 Prozent, in der Region Mittelrhein-Westerwald 16 Prozent und in der Westpfalz sowie in Rheinhessen-Nahe jeweils 16,6 Prozent. Bundesweit die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten mit Werten deutlich unter 10 Prozent wiesen Regionen in Bayern und Baden-Württemberg auf, die höchsten Quoten mit über 24 Prozent waren in Regionen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen zu verzeichnen.

Die Armutsgefährdung kann nach verschiedenen Maßstäben betrachtet werden. Neben dem Vergleich mit dem mittleren Einkommen im Bundesgebiet kann alternativ auch der Median des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region zugrunde gelegt werden. Einkommensreichtumsquote Als Gegenstück zur Armutsgefährdungsquote ist die Einkommensreichtumsquote anzusehen, die nach gängiger Abgrenzung den Anteil der Personen wiedergibt, deren Einkommen 200 Prozent des mittleren Einkommens übersteigt. Auf Basis des Bundesmedians betrug die Einkommensreichtumsquote im Jahr 2014 für Rheinland-Pfalz 8,5 Prozent; vier Bundesländer wiesen eine höhere Quote auf.

Diese und weitere umfangreiche Daten, die im Rahmen der „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder regelmäßig aktualisiert und erweitert werden, finden Sie – ergänzt um ausführliche methodische Erläuterungen – im gemeinsamen Statistik-Portal unter <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>www.amtliche-sozialberichterstattung.de.

Unter <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>www.statistik.rlp.de werden die Armutsgefährdungsquoten 2014 für Rheinland-Pfalz nach soziodemografischen Merkmalen in einer <link _blank internal-link wird im gleichen browserfenster ge>Tabelle dargestellt.

Die Daten stammen aus der Mikrozensusbefragung 2014. Bei dieser jährlichen Erhebung werden ein Prozent aller Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation befragt. In Rheinland-Pfalz werden für die Stichprobe des Mikrozensus ca. 18.000 Haushalte ausgewählt.

Die Armutsgefährdungsquote bzw. die Einkommensreichtumsquote ist der Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent bzw. mehr als 200 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. In die Berechnung gehen alle Haushalte/ Personen mit gültigen Einkommensangaben ein.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Bevölkerung und Gesellschaft)

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