Ein Grund für die negative Inflationsrate ist weiterhin die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze, die als eine Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung zum 1. Juli 2020 umgesetzt wurde und sich seitdem im Vorjahresvergleich dämpfend auf die Verbraucherpreise auswirkt.
Veränderungen gegenüber Dezember 2019
Die Energiepreise waren im Dezember 2020 um 5,2 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Insbesondere Mineralölprodukte wurden deutlich billiger (minus 11,7 Prozent). So sanken die Preise für Heizöl (einschließlich Umlage) um 20,2 Prozent und die Kraftstoffpreise um 9,6 Prozent. Für Fernwärme und für Gas (einschließlich Umlage) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls weniger als im Vorjahr bezahlen (minus 4,4 bzw. minus 0,7 Prozent). Strom verteuerte sich dagegen um 3,8 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Preise für Energieprodukte hätte die Inflationsrate im Dezember 2020 bei plus 0,2 Prozent gelegen.
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich innerhalb eines Jahres um 0,6 Prozent. Besonders kräftig fiel der Preisanstieg bei Fleisch und Fleischwaren aus (plus 3,6 Prozent). Zum Beispiel verteuerte sich Fleischwurst um 8,2 Prozent. Weitere spürbare Preiserhöhungen gab es bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren (plus 2,6 Prozent; darunter Schokoladenerzeugnisse plus 5,2 Prozent). Die Preise für Gemüse gingen dagegen zurück (minus 5,5 Prozent). Beispielsweise waren Kartoffeln 13,8 Prozent günstiger als ein Jahr zuvor.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, war im Dezember 2020 mit plus 0,2 Prozent niedriger als im November, als sie 0,5 Prozent betrug.
Die höchste Preissteigerung unter den zwölf Abteilungen war bei den alkoholischen Getränken und Tabakwaren zu beobachten (plus 2,0 Prozent). Dicht dahinter folgt mit einem Plus von 1,9 Prozent der Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu dem u. a. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstig verlief die Entwicklung der Preise in der Abteilung „Bekleidung und Schuhe“ (minus 6,4 Prozent). Sinkende Preise gab es auch im Bereich „Post und Telekommunikation“ (minus 3,4 Prozent).
Veränderungen gegenüber November 2020
Im Vergleich zum Vormonat stieg der Verbraucherpreisindex um 0,4 Prozent. Deutlich mehr bezahlt werden musste für Waren und Dienstleistungen in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (plus 4,3 Prozent). Auch im Bereich „Verkehr“ lagen die Preise über dem Niveau des Vormonats (plus 1,0 Prozent). Merkliche Preisrückgänge gab es im Bereich „Bekleidung und Schuhe“ (minus 5,6 Prozent). In den Abteilungen „Gesundheit“, „Bildungswesen“ sowie „Andere Waren und Dienstleistungen“ blieben die Preise im Durchschnitt konstant.
Entwicklung der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2020
Im Jahresdurchschnitt waren die Verbraucherpreise 2020 um 0,6 Prozent höher als 2019. Der Preisniveauanstieg fiel damit niedriger aus als in den vorhergehenden Jahren: In den Jahren 2017 bis 2019 lag der Verbraucherpreisindex im Durchschnitt zwischen 1,3 und 1,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Ein Grund für die geringere Inflationsrate im vergangenen Jahr dürfte die vom 1. Juli bis 31. Dezember gesenkte Mehrwertsteuer sein. Am stärksten verteuerten sich im Jahr 2020 „alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (plus 2,7 Prozent). Während die Preise für Tabakwaren um 4,9 Prozent stiegen, gingen die Preise für alkoholische Getränke im Jahresdurchschnitt um 0,4 Prozent zurück. Auch die Preise in den Bereichen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ sowie „Andere Waren und Dienstleistungen“ zogen spürbar an (jeweils plus 2,5 Prozent). Preisrückgänge waren in den Abteilungen „Verkehr“ (minus 1,9 Prozent), „Bekleidung und Schuhe“ (minus 1,8 Prozent) sowie „Post und Telekommunikation“ (minus 1,7 Prozent) zu verzeichnen.
Hinweise zur Qualität des Verbraucherpreisindex (VPI) im Dezember 2020
Im Dezember 2020 kam es bei der Erhebung der Verbraucherpreise vermehrt zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise und den damit zusammenhängenden Maßnahmen. In Einzelbereichen müssen daher Einschränkungen in der Aussagefähigkeit in Kauf genommen werden. Statistisch unsichere Zahlenwerte werden in den Tabellen und Grafiken entsprechend gekennzeichnet.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 650 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Dezember 2020 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 12. Januar 2021 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungsanteil am Gesamtindex* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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Dezember 2020 | Dezember 2019 | November 2020 | ||
Basis 2015=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 32,5 | 104,8 | 0,2 | 0,4 |
Verkehr1 | 12,9 | 104,5 | -2,4 | 1,0 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 11,3 | 104,3 | 1,2 | 4,3 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 9,7 | 108,2 | 0,5 | -0,5 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,4 | 107,6 | 1,9 | 0,0 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 5,0 | 101,7 | -1,0 | 0,1 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | (109,9) | (0,4) | (0,1) |
Gesundheit | 4,6 | 104,6 | -0,6 | 0,0 |
Bekleidung und Schuhe | 4,5 | 97,5 | -6,4 | -5,6 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,8 | 113,4 | 2,0 | 0,2 |
Post und Telekommunikation | 2,7 | 92,4 | -3,4 | -0,2 |
Bildungswesen | 0,9 | 107,8 | 0,8 | 0,0 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 105,0 | -0,3 | 0,4 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 81,1 | 105,6 | 0,2 | 0,4 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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November 2020 | Dezember 2019 | Jahr 2015 | |
Energie insgesamt | 2,1 | -5,2 | -2,9 |
Haushaltsenergie insgesamt | 1,9 | -2,8 | -0,3 |
Heizöl, einschließlich Umlage | 13,0 | -20,2 | -15,0 |
Strom | 0,4 | 3,8 | 9,3 |
Gas, einschließlich Umlage | 0,5 | -0,7 | -2,4 |
Feste Brennstoffe | -6,2 | -9,9 | -2,7 |
Fernwärme u. A. | 0,0 | -4,4 | -5,2 |
Kraftstoffe insgesamt | 2,8 | -9,6 | -7,8 |
Benzin | 2,0 | -9,2 | -9,0 |
Dieselkraftstoff | 4,8 | -11,3 | -4,2 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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November 2020 | Dezember 2019 | Jahr 2015 | |
Kartoffeln | -0,5 | -13,8 | -17,2 |
Butter | 0,2 | -1,3 | 45,1 |
Margarine | 2,0 | 3,4 | 7,3 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 0,0 | 2,5 | 17,1 |
Weizenmehl | 0,0 | -0,3 | 10,7 |
Reis | -0,3 | -0,1 | 5,8 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 0,9 | -1,3 | 2,7 |
Frisches Brötchen | 0,0 | 0,0 | 9,6 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | -1,2 | 3,4 | 13,9 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 1,2 | 6,6 | 8,9 |
Weißwein | 0,2 | 0,1 | 0,1 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | 0,6 | -0,7 | 0,1 |
Joghurt | 5,1 | 1,8 | 3,4 |
Hartkäse | 2,2 | 1,0 | 15,3 |
Bohnenkaffee | 0,3 | -1,7 | -4,2 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | 2,2 | -1,0 | -3,5 |
Bananen | 4,6 | -1,1 | -10,6 |
Eier | -0,1 | 1,8 | 11,8 |
Schokoladentafel | -0,9 | 4,1 | -0,7 |
Schweinebraten | -0,6 | 2,2 | 9,5 |
Nudeln | 0,8 | -2,3 | -0,4 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 1,0 | 5,5 | 15,8 |
Vollmilch | 0,1 | 3,0 | 28,6 |
Tomaten | -2,2 | -4,4 | 2,4 |
Äpfel | -5,0 | 7,2 | 14,1 |
Weintrauben | 6,4 | -10,1 | 2,4 |