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Grundsicherung 2015: Erneut mehr Leistungsempfänger

Im Dezember 2015 erhielten 44.134 Menschen in Rheinland-Pfalz staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Sozialleistung gegenüber dem Vorjahr (damals noch Stichtagserhebung zum 31.12.) um 1.358 oder gut drei Prozent. Die Zahl erhöhte sich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich; gegenüber 2010 ergibt sich eine Zunahme von rund 24 Prozent, im Vergleich zu 2003 – dem Jahr der Einführung dieser sozialen Leistung – errechnet sich sogar eine Steigerung um fast 90 Prozent.

Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahren alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Diese soziale Leistung wurde Anfang 2003 in erster Linie mit dem Ziel eingeführt, der so genannten verschämten Armut entgegenzuwirken. Vor allem ältere Menschen machten vor Einführung dieser Leistung Sozialhilfeansprüche häufig nicht geltend, da sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchteten. Bei der Grundsicherung werden im Regelfall weder Kinder von Grundsicherung beziehenden Senioren noch Eltern erwerbsgeminderter Kinder für ihre bedürftigen Angehörigen zur Kasse gebeten.

Die Leistungen wurden in fast 49 Prozent der Fälle von Personen im Alter zwischen 18 und der im Jahre 2015 geltenden Regelaltersgrenze (65 Jahren plus 4 Monate) wegen dauerhafter Erwerbsminderung in Anspruch genommen. Für gut 51 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger wurde Armut im Alter gelindert. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter wurden hauptsächlich Frauen gewährt (62 Prozent), während Leistungen infolge einer Erwerbsminderung häufiger von Männern beansprucht wurden (55 Prozent). In Städten anteilig mehr Empfängerinnen und Empfänger

Regional betrachtet zeigen sich große Unterschiede in der Inanspruchnahme. In den Landkreisen entfielen im Durchschnitt 11 Leistungsempfänger auf 1.000 volljährige Einwohner, in den kreisfreien Städten hingegen 18,5. Die – relativ gesehen – meisten Empfängerinnen und Empfänger hatte mit 24,1 Personen die kreisfreie Stadt Kaiserslautern, den geringsten Wert wies mit 6,7 Leistungsbeziehern je 1.000 Volljährige der Rhein-Pfalz-Kreis auf.

In den kreisfreien Städten wurden rechnerisch 115 Euro pro Einwohner ab 18 Jahre aufgewendet, in den Landkreisen waren es 61 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben je volljährigem Einwohner wurden mit 140 Euro in der kreisfreien Stadt Koblenz aufgewendet, die niedrigsten mit 40 Euro im Rhein-Pfalz-Kreis. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger lagen in den kreisfreien Städten zwischen 5.472 (Zweibrücken) und 6.914 (Worms) und in den Landkreisen zwischen 4.525 (Vulkaneifel) und 6.359 (Trier-Saarburg).

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die erstmals für das Jahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und erstmals für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wurde. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt. Mit der Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik findet auch die seit dem Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze in den Ergebnissen Berücksichtigung. Im Erhebungszeitraum Dezember 2015 hatten, durch die jährliche Anhebung der Regelaltersgrenze bedingt, Menschen mit einem Alter von 65 Jahren und 4 Monaten Anspruch auf Altersruhegeld. Die Daten der Ausgaben kommen aus der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe, die weiterhin durch das Statistische Landesamt aufbereitet wird. Die Angaben erhalten die Statistischen Ämter von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

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