Der Equal Pay Day steht für den Tag eines Jahres, bis zu dem Frauen – legt man den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern zugrunde – unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Er fällt dieses Jahr auf den 7. März.
Im vergangenen Jahr erzielten Frauen einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn in Höhe von 19,04 Euro. Das Arbeitsentgelt von Männern belief sich auf 22,43 Euro. In Rheinland-Pfalz lag der Gender Pay Gap damit bei 15 Prozent. Das sind drei Prozentpunkte weniger als im bundesweiten Durchschnitt (18 Prozent).
Von den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) kann nur Schleswig-Holstein einen geringeren Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern vorweisen (12 Prozent). Deutlich niedriger fällt der Gender Pay Gap in den ostdeutschen Bundesländern aus. Den geringsten Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern gab es in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (jeweils fünf Prozent). Am höchsten ist das Verdienstgefälle mit jeweils 22 Prozent in Bremen und in Baden-Württemberg.
Im Vergleich zu 2010 hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern in Rheinland-Pfalz um sieben Prozentpunkte verringert. Die Abnahme ist auf die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der beiden Geschlechter zurückzuführen. Für Frauen sind sie seit 2010 stärker gestiegen als für Männer (Frauen plus 30,8 Prozent; Männer: plus 20,5 Prozent).
Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, der hier abgebildet wird, berücksichtigt nicht die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern wie zum Beispiel die Wahl der Berufe und der Branchen, in der sie tätig sind, sowie die jeweilige Erwerbsbiografie.
Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Er wird berechnet, indem zunächst die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter gebildet und anschließend zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ins Verhältnis gesetzt wird. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.
Die Daten stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2018 sowie der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, mit deren Hilfe die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung wurden in Rheinland-Pfalz rund 3.300 Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich befragt. Die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung stammen aus der Befragung von rund 2.200 Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Rheinland-Pfalz.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)