Zwischen den erzielten Quadratmeterpreisen und der Gemeindegröße lässt sich eine deutliche Wechselbeziehung feststellen. Während der Preis je Quadratmeter baureifem Land in Gemeinden unter 2.000 Einwohnern bei 64 Euro lag, betrug er in Gemeinden zwischen 2.000 und 10.000 Einwohner bereits 123 Euro. In Gemeinden zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner lag er bei 153 Euro und in Großstädten (über 100.000 Einwohner) wurden im Jahr 2013 durchschnittlich sogar 434 Euro gezahlt. Insgesamt errechnet sich für die kreisfreien Städte ein durchschnittlicher Kaufwert von 288 Euro, für die Landkreise von 98 Euro pro Quadratmeter.
Neben baureifem Land wurden im vergangenen Jahr in geringerem Umfang auch Industrieland (458 Kauffälle) und Rohbauland (184 Kauffälle) veräußert. Die Kaufwerte hierfür lagen mit 47 bzw. 29 Euro je Quadratmeter deutlich unter den Kaufwerten für baureifes Land. Land für Verkehrszwecke wurde für durchschnittlich 22 Euro je Quadratmeter verkauft (5 Kauffälle).
Weitere Informationen: <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>www.statistik.rlp.de. Zeitreihen zu den Baulandpreisen aller Landkreise und kreisfreien Städte gibt es im Regionaldatenangebot »<link internal-link wird im gleichen browserfenster ge>Meine Heimat« sowie im Statistischen Bericht (PDF-Datei).
Die Daten stammen aus den Meldungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Kataster- und Stadtvermessungsämtern. Die Gutachterausschüsse erhalten die Veräußerungsanzeigen von den Notaren. Die Angaben beziehen sich auf verkaufte Grundstücke, deren Größe 100 Quadratmeter und mehr beträgt.
Zum baureifen Land zählen voll erschlossene, unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung sofort möglich ist. Rohbauland ist noch nicht ausreichend erschlossen, liegt jedoch im Baugebiet und steht in absehbarer Zeit zur Erschließung und Bebauung an. Industrieland ist im Bebauungsplan als reines Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Das Land für Verkehrszwecke umfasst unbebaute Grundstücke, die nur für den öffentlichen Verkehr (Autobahnen, Straßen, Wege, Brücken) genutzt werden sollen.
Autorin: Bettina Link (Referat Bildung, Verdienste, Preise)
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