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Soforthilfeanträge für den Landkreis Ahrweiler noch bis 10. September stellen
WeiterlesenNoch bis einschließlich Freitag, 10. September 2021, können von der Flutkatastrophe betroffene Privathaushalte im Landkreis Ahrweiler Anträge auf Soforthilfe des Landes stellen. Das teilt das Statistische Landesamt in Bad Ems mit, das die Auszahlung der Fluthilfe für den Landkreis übernommen hat.
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Mehr als 15 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt – Anträge können noch gestellt werden
WeiterlesenMehr als 15 Millionen Euro Soforthilfe des Landes wurden bis Montagmittag an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ahrweiler ausgezahlt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes, das die Auszahlung als Amtshilfe für den Landkreis Ahrweiler übernommen hat, wurden bislang rund 7.500 Anträge bewilligt.
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Modellrechnungen: Rund ein Viertel der Bevölkerung und mehr als 800 Betriebe in unmittelbarer Nähe zu Ahr
WeiterlesenMehr als ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner der unmittelbar an der Ahr gelegenen Gemeinden lebte am Jahresanfang 2021 weniger als 200 Meter vom Fluss entfernt. In diesem Gebiet wohnen schätzungsweise 1.300 Familien mit etwa 2.200 Kindern. Gut 800 Gewerbebetriebe und Arbeitsplätze für mehr als 4.100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte befanden sich zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe nahe der Ahr. Zu diesen Ergebnissen…
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Soforthilfe RLP 2021 für von der Flut Betroffene im Landkreis Ahrweiler: Anträge können ab sofort gestellt werden
WeiterlesenDie Flutkatastrophe des 14. und 15. Juli 2021 hat zu einer Vielzahl von Toten, Verletzten und Vermissten geführt. Zudem verursacht sie außergewöhnliche Notstände für die Menschen in einer ganzen Reihe von Gemeinden in der Eifel. Entlang der Ahr sind die Folgen dramatisch.
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Soforthilfe RLP 2021 des Landes läuft an – Statistisches Landesamt unterstützt Kreisverwaltung Ahrweiler
WeiterlesenDas Land Rheinland-Pfalz unterstützt die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen im Landkreis Ahrweiler mit dem Programm Soforthilfe RLP 2021. Mit dieser Soforthilfe sollen „akute Notlagen bei Unterkunft oder in der Lebensführung“ überbrückt werden und eine erste finanzielle Hilfestellung gegeben werden.