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Beschäftigung im öffentlichen Bereich wuchs 2020 auch durch mehr Auszubildende

Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent auf gut 231.200 angestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems entfielen 111.900 Beschäftigte auf die Kommunen (plus 1,2 Prozent) und 119.300 auf das Land (plus 0,7 Prozent).

Anteil der Vollzeitbeschäftigten bleibt konstant

Rund 64 Prozent der Beschäftigten (147.500) gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach; ihr Anteil lag beim Land unverändert bei 66,1 Prozent, in den Kommunen konstant bei 61,3 Prozent. In Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent arbeiteten 2020 insgesamt 27,5 Prozent (63.700), 7,3 Prozent (16.700) hatten einen Teilzeitvertrag mit weniger als 50 Prozent der regulären Arbeitszeit. Weitere 1,5 Prozent der Beschäftigten befanden sich in einem Altersteilzeitmodell (3.400).

Bei der Altersteilzeit sind weiterhin deutliche Unterschiede zwischen dem Land und den Kommunen zu beobachten. Während sich beim Land 2,3 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit befanden, waren es bei den Kommunen nur 0,6 Prozent. Im Landesbereich sank die Zahl um 18,6 Prozent auf 2.700, bei den Kommunen stieg die Zahl der Beschäftigten in Altersteilzeit bei niedrigem Ausgangsniveau um 14 Prozent auf 650.

Spürbarer Zuwachs bei den Auszubildenden

Einen dauerhaften Arbeitsvertrag hatten 86,7 Prozent der Beschäftigten von Land und Kommunen. Im Vorjahresvergleich stieg ihre Zahl damit geringfügig (plus 0,1 Prozent) auf 200.300. Rund 8 Prozent der Beschäftigten waren in einem befristeten Arbeitsverhältnis (18.500 Beschäftigte; minus 3,9 Prozent), weitere 5,3 Prozent der Beschäftigten befanden sich in einer Ausbildung (12.400 Beschäftigte; plus 7,8 Prozent).

Zwischen den Landes- und den Kommunalbediensteten waren hierbei kaum Unterschiede festzustellen: Zeitverträge machten im Land 8,1 Prozent und bei den Kommunen 7,9 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse aus. Knapp 85,6 Prozent der Landesbeschäftigten und gut 87,7 Prozent der Kommunalbeschäftigten hatten dagegen einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Der Anteil der Auszubildenden lag beim Land bei 6,3 Prozent und bei den Kommunen bei 4,3 Prozent. Die Anzahl der Auszubildenden wuchs im Land um 7,7 Prozent auf 7.500, in den Kommunen um 7,9 Prozent auf 4.800. Rund 42 Prozent des Personalzuwachses im öffentlichen Bereich stammt demnach 2020 aus dem Zuwachs der Auszubildendenzahlen.
Das steuerpflichtige Bruttomonatseinkommen betrug 2020 im Durchschnitt 3.440 Euro. Damit stieg es im Vorjahresvergleich um 2,9 Prozent. Spitzenverdiener sind im öffentlichen Bereich relativ selten: Lediglich 2,3 Prozent der Beschäftigten verdienten monatlich mehr als 7.000 Euro.

Frauenanteil insgesamt mit leichtem Zuwachs

Im öffentlichen Bereich waren im Jahr 2020 mehr Frauen beschäftigt als im Vorjahr. Ihr Anteil an den Beschäftigten des Landes und der Kommunen wuchs leicht um 0,2 Prozentpunkte auf 58,9 Prozent. Die Detailbetrachtung offenbart jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs: Die Frauenquote lag bei den Vollzeitbeschäftigten nur bei rund 43,5 Prozent (plus 0,3 Prozentpunkte); bei den Teilzeitbeschäftigten waren hingegen 85,9 Prozent Frauen (minus 0,1 Prozentpunkte).

Dem öffentlichen Dienst im engeren Sinne (Behörden und Verwaltungen) gehörten 202.500 Beschäftigte an (plus 1,4 Prozent). Im Landesdienst stieg der Wert leicht auf knapp 118.000 (plus 0,6 Prozent), bei den Kommunen war ein Zuwachs auf 84.500 Beschäftigte (plus 2,4 Prozent) zu beobachten.

Die Daten stammen aus der jährlichen Personalstandstatistik. Stichtag ist jeweils der 30.06. des Berichtsjahres. Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem öffentlichen Bereich und dem öffentlichen Dienst. Zum öffentlichen Bereich zählen nicht nur die klassischen Behörden und Verwaltungen (Kernhaushalte), sondern auch die sogenannten Extrahaushalte wie etwa Landesbetriebe, öffentliche Hochschulen und Zweckverbände sowie sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (zum Beispiel öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen oder Ver- und Entsorgungsunternehmen im Besitz der öffentlichen Hand). Die Rechtsform der Einheiten ist dabei unerheblich. Der öffentliche Dienst umfasst hingegen die Kernhaushalte sowie Sonderrechnungen (u. a. Landesbetriebe) bzw. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (u. a. Universität Mainz). Einheiten in privater Rechtsform werden im Unterschied zum öffentlichen Bereich beim öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Öffentliche Finanzen)

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