Hochschulräte übernehmen in der Regel hochschulstrategische und beratende Aufgaben. Mit einem jeweiligen Frauen- und Männeranteil von 50 Prozent hatten die Technische Universität Kaiserslautern, die Cusanus Hochschule für Gesellschaftsgestaltung Koblenz und die Hochschulen Mainz und Koblenz sowie die Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg ein besonders ausgeglichenes Geschlechterverhältnis im Hochschulrat. An der Technischen Hochschule Bingen, der Hochschule Kaiserslautern, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (jeweils 60 Prozent) sowie der Hochschule der Polizei in Büchenbeuren (56 Prozent) stellten die Frauen die Mehrheit innerhalb der Hochschulräte. Demgegenüber fiel der Frauenanteil an der Hochschule Worms (20 Prozent) und der Hochschule für Finanzen in Edenkoben (27 Prozent) am geringsten aus.
Zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Verwaltungshochschulen konnten nur noch geringe Unterschiede bezüglich des durchschnittlichen Frauenanteils in den Hochschulräten festgestellt werden. An Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften lag der Frauenanteil in den Hochschulräten bzw. Kuratorien mit 44 Prozent am höchsten, dicht gefolgt von den Verwaltungshochschulen (43 Prozent) und Universitäten bzw. wissenschaftlichen Hochschulen (41 Prozent).
Um die Geschlechterverhältnisse in den hochschulstrategisch bedeutsamen Hochschulräten vollständig zu beobachten, wurde die Erhebung im novellierten Hochschulstatistikgesetz verankert. Auf Basis des Gesetzes sind seit 2017 alle Hochschulen verpflichtet, den Statistischen Ämtern Angaben zu den Mitgliedern in Hochschulräten nach Geschlecht zu melden. Nur Mitglieder mit Stimmrecht wurden berücksichtigt.
Der Hochschulrat ist nach dem Hochschulgesetz an öffentlichen Hochschulen neben dem Senat und der Präsidentin bzw. dem Präsident ein zentrales Hochschulorgan. Für Hochschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft sowie für Verwaltungshochschulen bestehen teilweise andere Bezeichnungen der Hochschulräte (Verwaltungsrat, Kuratorium, Praxisrat) und unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)