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Inflationsrate verharrt auf niedrigem Niveau

Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im August bei 0,1 Prozent. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, setzt sich damit der Trend geringer Steigerungen bei den Verbraucherpreisen fort.

Wie in den Vormonaten geht dies vor allem auf die im Vorjahresvergleich gesunkenen Energiepreise zurück (minus 8,1 Prozent). Insbesondere Mineralölprodukte verbilligten sich deutlich (minus 14,7 Prozent; davon Heizöl: minus 27,7 Prozent; Kraftstoffe: minus 10,5 Prozent). Sinkende Preise waren auch für Strom (minus 1,5 Prozent), Gas (minus 2,3 Prozent) sowie bei der Umlage für Zentralheizung und Fernwärme (minus 6,3 Prozent) festzustellen. Ohne Berücksichtigung der Preise für Energie hätte die Teuerungsrate bei plus 1,2 Prozent gelegen.

Gestiegen sind demgegenüber die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (plus 0,7 Prozent). Teurer als vor einem Jahr waren insbesondere Gemüse (plus 11,3 Prozent) und Obst (plus 5,8 Prozent). Günstiger wurden vor allem Speisefette und Speiseöle (minus 6,8 Prozent) sowie Molkereiprodukte und Eier (minus 6,3 Prozent). Butter verbilligte sich um 13,1 Prozent und frische Milch sogar um 16,6 Prozent. Veränderungen gegenüber Juli 2015

Im Vergleich zum Vormonat blieb das Niveau der Verbraucherpreise insgesamt unverändert. Die Preise in den einzelnen Hauptgruppen entwickelten sich allerdings sehr unterschiedlich. So stiegen saisonbedingt die Preise für „Bekleidung und Schuhe“ (plus 3,7 Prozent). Deutliche Preissenkungen gab es im Bereich „Verkehr“ (minus 1,3 Prozent; darunter: Kraftstoffe: minus 4,7 Prozent).

Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 17 Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preisveränderungen von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt.

Autorin: Bettina Link (Leiterin des Referats Bildung, Verdienste, Preise)

 

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