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Kaufwerte für baureifes Land ziehen an

Für baureifes Land wurde in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 deutlich mehr bezahlt als 2013. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg der durchschnittlich bezahlte Quadratmeterpreis von 119 Euro im Jahr 2013 auf 129 Euro im Jahr 2014 (plus 8,4 Prozent).

Auch die Zahl der Verkäufe und die verkaufte Fläche haben zugenommen. Insgesamt gab es 5.601 Verkaufsfälle (plus 5,8 Prozent) bei denen 3,9 Millionen Quadratmeter (plus 5,9 Prozent) baureifes Land den Eigentümer wechselten. Für die kreisfreien Städte errechnet sich ein durchschnittlicher Kaufwert von 305 Euro, für die Landkreise von 106 Euro pro Quadratmeter. Am teuersten wurde baureifes Land mit 648 Euro pro Quadratmeter in Mainz verkauft, am günstigsten war es im Landkreis Vulkaneifel (28 Euro).

Neben baureifem Land wurden im vergangenen Jahr in geringerem Umfang auch Industrieland (551 Kauffälle) und Rohbauland (181 Kauffälle) veräußert. Die Kaufwerte hierfür lagen mit im Landesdurchschnitt 50 bzw. 20 Euro je Quadratmeter deutlich unter den Kaufwerten für baureifes Land. Land für Verkehrszwecke wurde für durchschnittlich 32 Euro je Quadratmeter verkauft (11 Kauffälle).

Weitere Informationen: <link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>www.statistik.rlp.de. Zeitreihen zu den Baulandpreisen aller Landkreise und kreisfreien Städte gibt es im Regionaldatenangebot „<link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Meine Heimat“ unter dem Thema "Wohnen".

Die Daten stammen aus den Meldungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Kataster- und Stadtvermessungsämtern. Die Gutachterausschüsse erhalten die Veräußerungsanzeigen von den Notaren. Die Angaben beziehen sich auf verkaufte Grundstücke, deren Größe 100 Quadratmeter und mehr beträgt.

Zum baureifen Land zählen voll erschlossene, unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung sofort möglich ist. Rohbauland ist noch nicht ausreichend erschlossen, liegt jedoch in Baugebieten und steht in absehbarer Zeit zur Erschließung und Bebauung an. Industrieland ist in den Bebauungsplänen als reines Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die nur für den öffentlichen Verkehr (Autobahnen, Straßen, Wege, Brücken) genutzt werden sollen.

Autor: Bettina Link (Referat Bildung, Verdienste, Preise)

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