Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Maßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bereits 2020 kam es phasenweise zur Aussetzung der Angebote bzw. zu einem Verbot von Präsenzveranstaltungen in der geförderten Erwachsenenbildung. Im Jahr 2021 nahmen viele Personen die Weiterbildungsaktivitäten, beispielsweise Sprachkurse, nicht wieder auf. Der Ausbau digitaler Veranstaltungen konnte nur in eingeschränktem Maße die sinkende Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kompensieren.
Neben den rückläufigen Teilnehmerzahlen meldeten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung auch sinkende Stundenzahlen der wahrgenommenen Weiterbildungsmaßnahmen. Gegenüber 2019 hat sich die Zahl der Weiterbildungsstunden beinahe halbiert (minus 46 Prozent). Die Kurse zum Erlernen von Sprachen sowie zu sachgebietsübergreifenden Maßnahmen und Themen der Gesundheit, Hauswirtschaft und Ernährung waren besonders deutlich vom Rückgang betroffen. So wurden beispielsweise im Bereich der Sprachbildung 121.000 Weiterbildungsstunden weniger als 2019 wahrgenommen (minus 42 Prozent).
Leichte Erholung der Gasthörerzahlen an Hochschulen
Neben dem Besuch eines Kurses an einer Volkshochschule oder bei einem anderen öffentlich anerkannten Weiterbildungsanbieter besteht auch die Möglichkeit, an einer Hochschule als Gasthörerin oder Gasthörer Bildungsangebote im Kontext des lebenslangen Lernens wahrzunehmen. Im Wintersemester 2021/22 hatten rund 280 Personen den Status eines Gasthörers bzw. einer Gasthörerin. Auch hier halbierte sich die Teilnehmerzahl in 2020. Im Jahr 2021 stieg sie hingegen wieder leichter an (plus 13 Prozent).
Die statistische Erfassung der Daten für die Weiterbildungsstatistik erfolgt über den Landesbeirat für Weiterbildung bei den Spitzenorganisationen der Weiterbildungsträger. Die einzelnen Spitzenorganisationen erheben ihrerseits die Daten bei den ihnen angeschlossenen Einrichtungen. Die Aufbereitung der vom Landesbeirat für Weiterbildung gesammelten Ergebnisse erfolgt beim Statistischen Landesamt. Nachgewiesen werden ausschließlich jene Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Nicht enthalten sind daher beispielsweise Kurse mit weniger als acht Teilnehmenden, auch wenn diese entsprechend ihrer Zielgruppe und ihrer Thematik grundsätzlich förderfähig wären. Ebenfalls nicht enthalten sind Kurse aufgrund von Auftragsmaßnahmen oder Kinderkurse. Onlinestunden wurden gemeinsam mit Präsenzstunden erfasst.
Die statische Erfassung der Gasthörerinnen und Gasthörer erfolgt einmal jährlich an den rheinland-pfälzischen Hochschulen.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)