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Weniger Fortzubildende nehmen Aufstiegs-BAföG in Anspruch

In Rheinland-Pfalz erhielten 2022 rund 9.700 Fortzubildende eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das etwa 130 Personen bzw. 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Gegenüber 2012 ist hingegen ein deutlicher Anstieg der Empfängerzahlen zu beobachten: Die Zahl der Geförderten erhöhte sich um 43 Prozent. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Erhöhung der Zuschüsse, Freibeträge, Darlehenserlässe und Unterhaltsförderungen im Rahmen des 3. und 4. Gesetzes zur Änderung des AFBG zurückzuführen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 54 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG bewilligt, davon knapp 44 Millionen als Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bewilligten Fördermittel um 1,3 Millionen Euro (plus 2,5 Prozent), verglichen mit 2012 sogar um 32 Millionen Euro (plus 143 Prozent). Durchschnittlich erhielten die Geförderten 5.644 Euro.

Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung sowie für das Meisterprüfungsprojekt gefördert. Die Förderung setzt sich aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem der Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.

Die meisten Geförderten in 2022 waren männlich (59 Prozent), mit deutscher Staatsangehörigkeit (95 Prozent), unter 25 Jahre alt (46 Prozent) und in einer Fortbildungsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 21 Monaten (66 Prozent). Am häufigsten wurden angehende staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher gefördert (rund 2.900). Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung ist darauf zurückzuführen, dass die landesrechtliche Zugangsregelung der Erzieherausbildung einen ersten Ausbildungsabschluss oder berufsbezogene Erfahrungen voraussetzt.

Die Zahlen basieren auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren. Diese leiten die statistischen Angaben als Auszug aus den Eingabedaten und Rechenergebnissen jährlich an die Statistischen Landesämter weiter.

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

Säulendiagramm: Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 2012 bis 2022 nach Art der MaßnahmeSäulendiagramm: Umfang der bewilligten Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 2012 bis 2022 nach FörderungsartKennzahlen zur Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 2022

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