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KORRIGIERTE FASSUNG: Mehr als 62.000 Menschen erhielten im Jahr 2015 besondere Leistungen der Sozialhilfe

Diese Pressemitteilung wurde am 18. Oktober 2016 korrigiert. Ein örtlicher Träger der Sozialhilfe hatte aufgrund eines Softwareproblems falsche Zahlen gemeldet. Im Text und in den Grafiken sind die korrigierten Werte fett dargestellt, in der Kreistabelle sind sie mit einem r gekennzeichnet.

Im Laufe des Jahres 2015 erhielten in Rheinland-Pfalz 62.185 Frauen und Männer Sozialleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII „Sozialhilfe“). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1.402 Personen bzw. 2,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Seit 2005 – dem Jahr, in dem das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII ersetzt wurde – ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger kontinuierlich gestiegen; verglichen mit 2005 erhöhte sie sich um gut 18.500 bzw. 42Prozent . Frauen und Männer waren 2015 gleichermaßen auf Unterstützung in Form von Sozialhilfe angewiesen ( 31.065 Frauen und 31.120 Männer).

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel). Wenn eine Person mehrere Leistungen nach den einzelnen Kapiteln bezieht, wird sie bei jeder Hilfeart gezählt.

Die zahlenmäßig wichtigste Hilfeart ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Jahr 2015 waren 37.459 Personen auf diese Leistungen angewiesen – im Vergleich zu 2014 ein Plus von 2,7 Prozent . Bezogen auf alle Empfängerinnen und Empfänger besonderer Leistungen der Sozialhilfe erhielten 60 Prozent Eingliederungshilfe. Im Durchschnitt waren diese Personen 37,2 Jahre alt.

Die zweithäufigste Hilfeart ist die Hilfe zur Pflege: Gut einem Drittel ( 21.190 Personen) aller Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII wurde Hilfe zur Pflege gewährt. Verglichen mit dem Vorjahr waren 3,2 Prozent mehr Menschen auf diese Leistungen angewiesen. Mehr als drei Viertel von ihnen erhielten die Leistungen in Einrichtungen (16.606 Personen). Das Durchschnittsalter der Leistungsempfänger betrug 77,5 Jahre.

Hilfen zur Gesundheit – als unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen – wurden im Laufe des Jahres 2015 von 2.167 Personen in Anspruch genommen (minus 10,3 Prozent gegenüber 2014); das durchschnittliche Alter lag bei 49,7 Jahren. Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (z. B. bei Obdachlosigkeit) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe oder die Übernahme von Bestattungskosten) wurden 3.550 Frauen und Männer unterstützt (plus 6,6 Prozent gegenüber 2014); sie waren im Mittel 55 Jahre alt.

In den Städten verhältnismäßig mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen Regional betrachtet zeigen sich in Rheinland-Pfalz große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Sozialhilfe. Im Jahr 2015 kamen in den kreisfreien Städten im Schnitt auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 19,6 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII, in den Landkreisen waren es dagegen nur 13,6 Personen. Die – relativ gesehen – mit Abstand meisten Leistungsbezieher verzeichnete Pirmasens mit 31,5 Hilfeempfängern je 1.000 Einwohner. Im Rhein-Pfalz-Kreis waren am wenigsten Menschen auf besondere Leistungen der Sozialhilfe angewiesen (9,3 Empfänger/-innen je 1.000 Einwohner/-innen).

Hinweis zur Zählweise:

Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, d. h. es werden alle Personen gezählt, die mindestens einmal während des Berichtsjahres eine Leistung erhalten haben. Empfängerinnen und Empfänger mit mehrmaligem Leistungsbezug werden – bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen – mehrfach gezählt. Darüber hinaus werden in der Statistik auch die Empfängerzahlen am Jahresende (31.12.) erfasst. Die stichtagsbezogenen Daten sind stets kleiner als die Angaben im Laufe des Berichtsjahres. Am 31.12.2015 bezogen in Rheinland-Pfalz 49.274 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung Nr. 147 (Ausgaben der Sozialhilfe)

Die Daten stammen aus der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den kreisfreien Städten und Landkreisen als zuständige örtliche Träger und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wahrnehmen.

Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen. Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII).

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Soziale Leistungen)

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