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Rund sieben Prozent der Bevölkerung sind schwerbehindert

In Rheinland-Pfalz lebten Ende 2015 insgesamt 291.186 Schwerbehinderte. Dies entspricht einem Anteil von rund sieben Prozent an der Gesamtbevölkerung. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes ist die Zahl der Schwerbehinderten gegenüber der vorigen Erhebung im Jahr 2013 um rund 19.000 Personen (minus 6 Prozent) gesunken.

Als schwerbehindert gelten nach dem Sozialgesetzbuch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr. Knapp ein Drittel und damit die meisten Schwerbehinderten (96.191) wiesen einen Behinderungsgrad von genau 50 auf. Bei mehr als 40 Prozent (120.682) lag der Grad der Behinderung zwischen 60 und 90. Einen Grad der Behinderung von 100 stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bei mehr als einem Viertel der Schwerbehinderten (74.313) fest.

Überwiegend ältere Menschen sind von Schwerbehinderungen betroffen. Mehr als die Hälfte der Schwerbehinderten (153.380) war 65 Jahre und älter, annähernd 23 Prozent (66.695) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren an. Weitere rund 20 Prozent (59.122) entfielen auf die Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen. Lediglich vier Prozent (11.989) waren unter 25 Jahre alt. Annähernd 54 Prozent (156.573) der Schwerbehinderten waren männlich. Sowohl absolut als auch bezogen auf die jeweilige Bevölkerung waren Männer sämtlicher Altersgruppen deutlich häufiger von Schwerbehinderungen betroffen als Frauen.

In rund 84 Prozent der Fälle (245.677) wurde die Behinderung durch eine Krankheit – einschließlich Impfschaden – verursacht. Gut zwei Prozent der Behinderungen (6.671) waren angeboren, weniger als ein Prozent (1.649) auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen. Die restlichen Fälle entfielen unter anderem auf anerkannte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen, Verkehrsunfälle oder sonstige Ursachen.

Fast drei Viertel und damit die meisten Schwerbehinderungen (216.098) wurden wegen körperlichen Behinderungen diagnostiziert. Geistige oder seelische Störungen waren bei rund acht Prozent der Betroffenen (24.274) ausschlaggebend für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Auf zerebrale Störungen entfielen knapp sechs Prozent (17.207), auf sonstige oder ungenügend bezeichnete Behinderungen annähernd zwölf Prozent der Fälle (33.607). Regionale Unterschiede Über alle kreisfreien Städte gesehen liegt die Schwerbehindertenrate, in der die Anzahl der Betroffenen auf jeweils 1.000 Einwohner bezogen wird, mit einem Wert von 73,1 nur geringfügig über derjenigen der Landkreise (71,6 je 1.000 Einwohner). Die höchste regionale Betroffenheit ergibt sich in der kreisfreien Stadt Pirmasens. Dort hatte mehr als jede(r) zehnte Einwohner/-in einen Schwerbehindertenausweis. Die niedrigste Schwerbehindertenrate wies mit einem Wert von 60,0 der Landkreis Alzey-Worms auf. Demnach waren hier 6 Prozent der Bevölkerung von Schwerbehinderung betroffen.

Die Daten zur Schwerbehindertenstatistik erhält das Statistische Landesamt in zweijährigem Turnus vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. In der Statistik werden nur Schwerbehinderte mit ausgehändigtem und gültigem Ausweis nachgewiesen.

Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Er wird, nach Zehnergraden abgestuft, von mindestens 20 bis höchstens 100 eingeschätzt. Als schwerbehindert gelten nach dem Sozialgesetzbuch IX diejenigen Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.

Autorin: Andrea Heßberger (Referat Soziale Leistungen, Gesundheit, Rechtspflege)

 

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