| Verdienste und Arbeitskosten

Arbeitskosten 2020 niedriger als im Bundesdurchschnitt

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz mussten im Jahr 2020 durchschnittlich 36,49 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde zahlen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, lagen die Arbeitskosten im Land damit unter dem Bundesdurchschnitt von 37,17 Euro.

Im Vergleich der einzelnen Bundesländer liegt Rheinland-Pfalz mit Blick auf die Arbeitskosten im Mittelfeld: Sieben Bundesländer wiesen höhere und acht Länder niedrigere Arbeitskosten als Rheinland-Pfalz auf. Am höchsten waren die Kosten mit 42,85 Euro je geleistete Arbeitsstunde in Hamburg und am geringsten in Mecklenburg-Vorpommern mit 29,27 Euro. Insgesamt zeigt sich in den Daten noch immer ein ausgeprägtes Ost-West-Gefälle: Während Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den westdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin 38,26 Euro pro Arbeitsstunde zahlten, lagen die Kosten je Stunde in den ostdeutschen Bundesländern bei 30,21 Euro.

Im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2016 stiegen die Arbeitskosten in Rheinland-Pfalz 2020 um 10,3 Prozent. Damit fiel der Anstieg niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (plus 12,3 Prozent). In den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland wurden geringere Zuwächse verzeichnet.

 Arbeitskosten nach Wirtschaftszweigen und Unternehmensgröße

Die Arbeitskosten je Stunde variieren zwischen den Wirtschaftsbereichen beträchtlich. Im Produzierenden Gewerbe beliefen sie sich im Jahr 2020 auf 40,98 Euro. Im Dienstleistungsbereich kostete eine Arbeitsstunde mit 34,51 Euro deutlich weniger. Unter den einzelnen Branchen wies das Gastgewerbe mit 20,44 Euro die niedrigsten Arbeitskosten auf. Mehr als doppelt so hoch waren sie im Bereich „Energieversorgung“ (49,57 Euro).

Zusammensetzung der Arbeitskosten

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen u. a. das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlten Sozialbeiträge (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl, die zu Lasten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers anfallen.

Die Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich stattfindenden Arbeitskostenerhebung. Die nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführte Erhebung bietet regional und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Für die Erhebung 2020 wurden in Rheinland-Pfalz rund 1.700 Unternehmen befragt.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)Balkendiagramm: Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde 2020 nach Bundesländern

Balkendiagramm: Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde 2020 nach BundesländernBalkendiagramm: Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde 2020 nach Wirtschaftsabschnitten

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