| Erwerbstätigkeit

Mehr als 223.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer arbeiten, während andere schlafen

Jeder neunte Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz arbeitet nachts. Wie das Statistische Landesamt zum Tag des Schlafes am 21. Juni mitteilt, gingen im Jahr 2017 gut 223.200 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer an mindestens einem Arbeitstag zwischen 23 und 6 Uhr einer Erwerbstätigkeit nach. Das waren knapp elf Prozent aller Beschäftigten.

Die meisten Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter übten 2017 einen Beruf im Verarbeitenden Gewerbe aus. Fast jeder Dritte, der in den Nachtstunden aktiv war, gehörte diesem Wirtschaftszweig an (72.100 Erwerbstätige bzw. 32,3 Prozent). Es folgten das Gesundheits- und Sozialwesen (44.400 bzw. 19,9 Prozent) sowie der Bereich Verkehr und Lagerei (19.400 bzw. 8,7 Prozent). Auch in den Berufen des Handels und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (19.400 bzw. 8,7 Prozent) sowie im Gastgewerbe (15.500 bzw. 6,9 Prozent) arbeiteten zahlreiche Beschäftigte zu den sonst üblichen Schlafenszeiten. Insgesamt gehörten mehr als drei Viertel aller Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter einem dieser fünf Wirtschaftszweige an (76,5 Prozent).

Vor allem im Gastgewerbe waren im Jahr 2017 Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr keine Seltenheit. Mehr als jeder Fünfte, der in dieser Branche beschäftigt war, arbeitete nachts (20,4 Prozent). Ähnliches galt für Erwerbstätige im Bereich Verkehr und Lagerei (20,2 Prozent). Auch wer einen Beruf im Verarbeitenden Gewerbe ausübte, musste sich auf ungewöhnliche Arbeitszeiten einstellen. Hier waren 2017 gut 18,3 Prozent aller Erwerbstätigen nachts aktiv.

Nachtarbeit ist unter Männern sehr viel weiter verbreitet als unter Frauen. Gut 156.100 Männer, aber nur etwa 67.000 Frauen arbeiteten 2017 in den Nachtstunden. Damit waren nur drei von zehn Nachtarbeitern weiblich. Auch Jüngere zeigten sich mit Blick auf die nächtlichen Arbeitszeiten flexibler. Rund 45 Prozent aller Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter waren zwischen 25 und 44 Jahren alt. Gemessen an allen Erwerbstätigen betrug der Anteil dieser Altersgruppe hingegen nur etwas mehr als 38 Prozent.

Im Durchschnitt verbrachten die knapp 170.000 Erwerbstätigen, die zusätzlich Angaben zum Umfang ihrer nächtlichen Arbeitszeit machten, etwa fünf Stunden an ihrem Arbeitsplatz. Etwas mehr als die Hälfte gab an, für gewöhnlich die vollen sieben Stunden zwischen 23 und 6 Uhr beschäftigt gewesen zu sein (53,9 Prozent). Gut jeder Neunte fügte seinem Arbeitszeitkonto im Mittel hingegen nicht mehr als eine Stunde hinzu (11,5 Prozent). Insgesamt waren gut zwei Drittel aller Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter wenigstens vier Stunden im Zeitraum der üblichen Ruhezeiten aktiv (68,7 Prozent).

Aufgrund einer Umstellung in der Erhebungsmethodik im Rahmen der Mikrozensusbefragung sind keine direkten Aussagen zur Entwicklung der Nachtarbeit im Zeitverlauf möglich. Denn während die Erwerbstätigen im Jahr 2017 nur danach gefragt wurden, ob und wie häufig sie in den vergangenen vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Befragung nachts gearbeitet hatten, bezog sich die Frage in den Vorjahren stets auf den Zeitraum der vergangenen drei Monate. Vergleicht man vor diesem Hintergrund nur die Berichtsjahre 2012 bis 2016, so erweist sich der Anteil der Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter an allen Erwerbstätigen allerdings als sehr stabil.

Die Daten stammen aus der Mikrozensuserhebung 2017. Grundlage für die Auswertung ist eine Hochrechnung der 1%-Stichprobe auf Basis der Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz. Die Stichprobe der jährlich erhobenen Mikrozensusbefragung umfasst in Rheinland-Pfalz ca. 20.000 Haushalte.

Autor: Sebastian Fückel (Referatsleiter Analysen Staat, Soziales)

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