Damit verbunden sind Verdienstunterschiede, die am Arbeitnehmerentgelt gemessen werden können. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Rheinland-pfälzische Arbeitgeber zahlten 2016 Arbeitsentgelte in Höhe von 69,4 Milliarden Euro. Die in Rheinland-Pfalz wohnenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten 82 Milliarden Euro an Arbeitsentgelten.
Je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer betrug das von Arbeitgebern in Rheinland-Pfalz durchschnittlich gezahlte Arbeitnehmerentgelt 38.564 Euro. Das Entgelt einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers, die oder der in Rheinland-Pfalz wohnte, lag bei 41.798 Euro. Das bedeutet, dass Auspendlerinnen und Auspendler durchschnittlich höhere Entgelte erzielen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf die rund 32.500 Pendler nach Luxemburg, wo das Lohnniveau deutlich höher als in Deutschland ist. Auch in den angrenzenden Bundesländern liegen wirtschaftsstarke Ballungsgebiete, z. B. das Rhein-Main-Gebiet, die Region Rhein-Neckar und der Raum Köln/Bonn, in denen ebenfalls hohe Entgelte gezahlt werden. Im Vergleich der Länder zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Pendlersaldo und der Differenz zwischen geleistetem und empfangenem Arbeitnehmerentgelt.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2017. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Ergebnisse zum empfangenen Arbeitnehmerentgelt vor.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ unter <link http:>www.aketr.debzw. des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter <link http:>www.vgrdl.de.
Autorin: Dr. Annette Illy (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt)