Veränderungen gegenüber Februar 2022
Einen wesentlichen Einfluss auf die Preisentwicklung hatten im Februar 2023 weiterhin die gestiegenen Energiepreise. Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist um 18,5 Prozent. Besonders starke Preiserhöhungen gab es bei Gas: Im Februar mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gas (einschließlich Betriebskosten) 54,6 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Strom und Fernwärme wurden ebenfalls spürbar teurer (plus 28,9 bzw. plus 10,1 Prozent). Die Preise für Mineralölprodukte waren hingegen nur geringfügig höher als im Vorjahresmonat (plus 0,6 Prozent). Hierbei fiel der leichte Rückgang der Kraftstoffpreise ins Gewicht (minus 0,1 Prozent). Die Preise für leichtes Heizöl stiegen um 8,7 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Teuerungsrate im Februar 2022 bei plus 7,4 Prozent gelegen.
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich mit plus 20,4 Prozent stärker als die Energiepreise. In fast allen Güterklassen des Nahrungsmittelbereichs stieg das Preisniveau mit zweistelliger Rate. Die einzige Ausnahme war Obst (plus 4,6 Prozent); beispielsweise wurden „Pfirsiche, Kirschen, Pflaumen oder Ähnliches“ und Äpfel im Februar 2023 sogar günstiger angeboten als ein Jahr zuvor (minus 7,1 bzw. minus 3,0 Prozent). Besonders tief mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen beim Kauf von Molkereiprodukten und Eiern in die Tasche greifen (plus 36,8 Prozent). Unter anderem war Quark 72 Prozent und Schnittkäse 43,2 Prozent teurer als im Vorjahresmonat. Die Preise für Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte stiegen um 24,6 Prozent; Speisefette und Speiseöle verteuerten sich um 23,9 Prozent.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, lag im Februar 2023 bei plus 5,8 Prozent. Im Januar 2023 hatte sie bei plus 5,6 Prozent gelegen.
Unter den zwölf Abteilungen stieg das Preisniveau bei „Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken“ mit Abstand am stärksten (plus 19,4 Prozent). Es folgten Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen mit plus 9,3 Prozent sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren mit plus 9,0 Prozent. Auch Waren und Dienstleistungen rund ums Wohnen verteuerten sich spürbar: In der Abteilung „Möbel, Leuchten, Geräte u.a. Haushaltszubehör“ waren die Preise 8,6 Prozent, in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ 8,3 Prozent höher als im Februar 2022. Preisrückgänge gab es bei Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich „Post und Telekommunikation“ (minus 0,6 Prozent).
Veränderungen gegenüber Januar 2023
Der Verbraucherpreisindex lag im Februar 2023 um 0,6 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Dazu trugen insbesondere die Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken bei (plus 2,5 Prozent). In der Abteilung „Bekleidung und Schuhe“ erhöhten sich die Preise um 2,0 Prozent. An dritter Stelle folgte die Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ mit plus 1,2 Prozent. In zwei der zwölf Abteilungen sank das Preisniveau geringfügig: Die Preise in den Bereichen „Post und Telekommunikation“ sowie „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ waren jeweils um 0,2 Prozent niedriger als im Januar.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von rund 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Februar 2023 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 3. März 2023 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autor: Christian Born (Sachgebiet Verdienste, Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
---|---|---|---|---|
Februar 2023 | Februar 2022 | Januar 2023 | ||
Basis 2020=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 25,9 | 112,9 | 8,3 | -0,2 |
Verkehr1 | 13,8 | 121,3 | 5,8 | - |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 11,9 | 128,2 | 19,4 | 2,5 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 10,4 | 109,9 | 5,7 | 1,2 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 9,9 | 111,9 | 7,0 | 0,5 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 6,8 | 115,6 | 8,6 | 0,6 |
Gesundheit | 5,5 | 105,0 | 4,4 | - |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 115,7 | 9,3 | 0,3 |
Bekleidung und Schuhe | 4,2 | 104,3 | 5,2 | 2,0 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,5 | 114,9 | 9,0 | 1,0 |
Post und Telekommunikation | 2,3 | 99,0 | -0,6 | -0,2 |
Bildungswesen | 0,9 | 106,3 | 3,4 | - |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 114,7 | 8,4 | 0,6 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 82,1 | 109,8 | 5,8 | 0,5 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispielsweise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
Januar 2023 | Februar 2022 | Jahr 2020 | |
Energie insgesamt | -1,4 | 18,5 | 47,6 |
Haushaltsenergie insgesamt | -1,2 | 34,9 | 51,5 |
Heizöl, einschl. Betriebskosten | -5,7 | 34,7 | 83,1 |
Strom | -1,6 | 28,9 | 34,4 |
Gas, einschl. Betriebskosten | 1,4 | 54,6 | 84,9 |
Feste Brennstoffe | -6,6 | 17,3 | 56,8 |
Fernwärme u. A. | - | 10,1 | 27,9 |
Kraftstoffe insgesamt | -1,8 | -0,1 | 42,0 |
Superbenzin | -0,2 | -0,9 | 38,6 |
Dieselkraftstoff | -6,5 | 1,6 | 51,8 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
Januar 2023 | Februar 2022 | Jahr 2020 | |
Kartoffeln | -0,5 | 14,1 | 17,4 |
Butter | -15,0 | 6,9 | 26,5 |
Margarine oder Pflanzenfett | 7,9 | 46,0 | 69,8 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 2,9 | 17,0 | 25,7 |
Weizenmehl | 4,9 | 50,3 | 65,5 |
Reis | -0,1 | 22,3 | 29,3 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 2,9 | 16,7 | 16,5 |
Frisches Brötchen | 0,1 | 12,9 | 23,7 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | -0,3 | 17,4 | 18,6 |
Rinderroulade oder Rinderlende | -0,9 | 16,8 | 26,5 |
Weißwein | -0,9 | 9,4 | 16,3 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | 0,2 | 10,7 | 16,0 |
Joghurt | 3,8 | 33,9 | 37,6 |
Hartkäse | 2,3 | 38,9 | 44,5 |
Bohnenkaffee | -2,3 | 14,5 | 24,3 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -0,2 | 21,9 | 29,9 |
Bananen | 7,5 | 4,5 | 12,7 |
Eier | -0,2 | 12,1 | 32,4 |
Schokoladentafel | 4,9 | 5,8 | 13,0 |
Schweinebraten | 2,2 | 11,6 | 15,8 |
Nudeln | 2,6 | 19,0 | 31,8 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 8,2 | 19,2 | 24,0 |
Vollmilch | -1,9 | 31,4 | 43,2 |
Tomaten | 33,7 | -2,3 | 54,4 |
Äpfel | 1,3 | -3,0 | -4,1 |
Weintrauben | 4,7 | 3,8 | 13,4 |