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Am Jahresende 2015 erhielten 15.700 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt

Ende vergangenen Jahres erhielten 15.707 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz waren das 90 Personen bzw. 0,6 Prozent mehr als Ende 2014. Seit 2010 ist die Anzahl der Leistungsempfänger um rund 24 Prozent gestiegen. Zum Stichtag 31.12.2015 waren in Rheinland-Pfalz 3,9 von 1.000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen (2010: 3,2 Einwohner).

Landesweit wurden im Jahr 2015 rund 50,2 Millionen Euro und damit über sechs Prozent mehr für Hilfe zum Lebensunterhalt aufgewendet als im Jahr zuvor.

Anspruch auf diese Sozialleistung haben unter anderem befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Mehr als zwei Drittel der Leistungsempfänger (10.619 Personen) lebten in Einrichtungen.

Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten in Rheinland-Pfalz fast ebenso viele Männer (49,6 Prozent) wie Frauen (50,4 Prozent). Unter den Leistungsbeziehern waren rund 1.100 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (6,9 Prozent). Zwei Drittel der Hilfebedürftigen (10.243) zählten zur Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen, 4.380 Personen (27,9 Prozent) waren 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter aller Leistungsempfänger betrug 53,1 Jahre.

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Landkreisen und den Delegationsgemeinden, d. h. den Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten.

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

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