Im Vergleich zum Jahr 2010 verringerte sich die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe um gut 11 Prozent und damit deutlich stärker als die der Haupterwerbsbetriebe (minus 6,8 Prozent). Die Zahl der Familienbetriebe nahm um neun Prozent ab. Da in den Haupterwerbsbetrieben die landwirtschaftliche Produktion die wichtigste Einkommensquelle ist, weisen die Betriebe mit durchschnittlich 50 Hektar eine deutlich größere Flächenausstattung auf als die Nebenerwerbsbetriebe. Diese kamen durchschnittlich nur auf knapp 19 Hektar. Im Vergleich dazu verfügten die Betriebe, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt werden, über durchschnittlich 65 Hektar. Die größere Flächenausstattung ist darauf zurückzuführen, dass diese Betriebe zumeist die Einkommensgrundlage für mindestens zwei Familien bilden.
Die deutlich größere Ausstattung der Personengesellschaften mit Produktionsfaktoren zeigt sich auch in der Viehhaltung. In den Ställen der Personengesellschaften stehen durchschnittlich 173 Rinder und 581 Schweine. Die Haupterwerbsbetriebe kamen auf 96 Rinder sowie 328 Schweine. Die Viehbestände der Nebenerwerbsbetriebe waren mit 30 Rindern und 51 Schweinen deutlich kleiner. In der arbeitsintensiven Milchviehhaltung erreichten die Personengesellschaften einen Durchschnittswert von 94 Milchkühen. In den Haupterwerbsbetrieben wurden 53 Tiere und in den Nebenerwerbsbetrieben 20 Milchkühe gemolken.
Regionale Ergebnisse stehen aus der Landwirtschaftszählung 2010 zur Verfügung.
Die Daten stammen aus den in mehrjährigem Abstand stattfindenden Agrarstrukturerhebungen bzw. Landwirtschaftszählungen. Befragt werden seit dem Jahr 2010 landwirtschaftliche Betriebe mit fünf Hektar und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche bzw. Betriebe, die über bestimmte pflanzliche oder tierische Mindesterzeugungseinheiten verfügten. Zuvor wurden bereits Betriebe ab zwei Hektar und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche bzw. Betriebe, die über pflanzliche oder tierische Mindesterzeugungseinheiten verfügten, befragt. Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn 50 und mehr Prozent der Einkünfte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers bzw. des Betriebsinhaberehepaars aus dem landwirtschaftlichen Betrieb stammen.
Autor: Jörg Breitenfeld (Referat Landwirtschaft, Umwelt)