Der Anstieg wurde insbesondere in den geistes- und sportwissenschaftlichen Fächergruppen sowie im Lehramt verzeichnet. Die durchschnittliche Note der Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit bestandener Abschlussprüfung verbesserte sich zwischen 2009 und 2019 geringfügig von 2,0 auf 1,9. Knapp zehn Prozent der Prüfungsteilnehmenden bestanden im Prüfungsjahr 2019 die Abschlussprüfung nicht; 2009 waren es nur 6,6 Prozent.
Weniger Bachelor-, mehr Masterabsolventinnen und -absolventen
Einen Bachelorabschluss erwarben insgesamt 12.100 Studierende, einen Masterabschluss etwa 8.600. Während die Zahl der erfolgreichen Masterabschlüsse zwischen 2014 und 2019 um 44 Prozent stieg, stagnierte die Absolventenzahl mit einem Bachelorabschluss. Der zuvor bis 2014 beobachtete Anstieg der Bachelorabsolventinnen und -absolventen ist im Wesentlichen auf die durch die Bologna-Reform initialisierte Umstrukturierung der Diplom- und Magisterstudiengänge zurückzuführen.
Beliebteste Abschlussfächer: Germanistik und Grundschulpädagogik
Die meisten Bachelorabschlüsse gab es in Germanistik (720), gefolgt von Betriebswirtschaft (680) und dem Verwaltungshochschulabschluss „Polizei/Verfassungsschutz“ (470), der zum Polizeidienst qualifiziert. Ein weiterführender Hochschulabschluss wie zum Beispiel der Masterabschluss wurde am häufigsten in der Grundschulpädagogik/-bildung (u. a. Grundschullehramt; 460), Rechtswissenschaft (460) und Betriebswirtschaftslehre (380) erworben. Die Zahl der erfolgreich bestandenen Abschlüsse in einem Lehramt lag bei rund 1.900 (gegenüber 2018: minus 3,5 Prozent).
Die Zahlen stammen aus der Prüfungsstatistik. Diese Daten werden von den Prüfungsämtern in jedem Semester an das Statistische Landesamt gemeldet. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt nach Prüfungsjahren. Das Prüfungsjahr 2019 beinhaltet das Wintersemester 2018/19 und das Sommersemester 2019. Als Abschlussprüfung in einem Lehramt werden entsprechend § 10 der „Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter“ (2007) nur Personen gezählt, die das erste Staatsexamen oder einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang erfolgreich absolviert haben.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)