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Fast 17.000 Berechtigte erhielten 2014 Asylbewerberleistungen

Am Jahresende 2014 erhielten in Rheinland-Pfalz 10.399 Männer und 6.405 Frauen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Betroffenen nach Angaben des Statistischen Landesamtes um mehr als 75 Prozent zu.

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen 15.942 Leistungsempfänger (95 Prozent). Diese werden in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen gewährt und sind dazu bestimmt, den täglichen Lebensbedarf zu decken, das heißt unter anderem Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheits- und Körperpflege. 1.891 Empfänger dieser Grundleistungen lebten in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende, 2.135 in einer Gemeinschaftsunterkunft, 11.916 Personen waren dezentral in Wohnungen untergebracht.

Erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen 862 Asylbewerberinnen und -bewerber (5 Prozent). Diese üblicherweise als Geldleistungen gewährten Zuwendungen werden in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt und bewirken, dass die Leistungsberechtigten denjenigen Personen gleichgestellt werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Neben diesen Regelleistungen in Form von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten am Jahresende 2014 insgesamt 3.765 Männer und 2.422 Frauen weitere Zuwendungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt .

Die Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahre 2014 auf 105,2 Millionen Euro, das waren 41,6 Millionen Euro (65 Prozent) mehr als im Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von landesweit 1,8 Millionen Euro, beispielsweise aus Rückzahlungen gewährter Hilfen, ergaben sich Nettogesamtausgaben von annähernd 103,5 Millionen Euro (rund 26 Euro je Einwohner). Diese lagen fast 66 Prozent höher als noch 2013.

Auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes werden jeweils zum Jahresende Angaben zur Zahl der Leistungsempfänger unter anderem in Differenzierung nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und aufenthaltsrechtlichem Status sowie der Art und Form der bezogenen Leistungen und die Kosten für die Leistungen nach diesem Gesetz erhoben.

Auskunftspflichtig sind die für die Durchführung des Gesetzes in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Stellen, d. h. die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden.

Autor: Gerd Reh (Abteilung Bevölkerung, Gesellschaft)

 Weitere Informationen: <link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge http: in neuen wird>Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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