Frauen erzielten 2018 einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn in Höhe von 16,67 Euro, das Arbeitsentgelt von Männern belief sich dagegen auf 20,58 Euro. In Rheinland-Pfalz lag der Gender Pay Gap damit bei 19 Prozent. Das sind zwei Prozentpunkte weniger als im bundesweiten Durchschnitt (21 Prozent).
Von den westdeutschen Bundesländern kann nur Schleswig-Holstein einen geringeren Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern vorweisen (15 Prozent). Deutlich niedriger fällt er in den neuen Bundesländern aus. In Brandenburg beträgt er gerade einmal zwei Prozent. Am höchsten ist das Verdienstgefälle in Baden-Württemberg (26 Prozent).
Im Vergleich zum Beginn des Jahrzehnts hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern leicht verringert (minus drei Prozentpunkte gegenüber 2010). Die Abnahme ist auf die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der beiden Geschlechter zurückzuführen. Unter den Frauen sind sie seit dem Beginn des Jahrzehnts stärker gestiegen als unter den Männern (Frauen: plus 14,5 Prozent, Männer: plus 10,5 Prozent).
Sonderveröffentlichung
Die Ergebnisse der Sonderveröffentlichung zeigen unter anderem, dass etwa drei Viertel des Verdienstgefälles auf lohnbestimmende Merkmale zurückgeführt werden können. So arbeiten Frauen häufiger als Männer in Branchen und Berufen, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen. Auch sind Frauen seltener in besser entlohnten Leistungsgruppen und in Vollzeittätigkeiten zu finden, woraus sich weitere Verdienstnachteile ergeben.
Berücksichtigt man diese Einflüsse, so verringert sich der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern deutlich. Der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, der diese Effekte mit einbezieht, liegt in Rheinland-Pfalz bei etwas mehr als fünf Prozent. Wie die Analyse weiter zeigt, sollte der Gender Pay Gap nicht pauschal als Ausmaß geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung interpretiert werden, da sich in ihm unterschiedliche Effekte spiegeln, die nicht zwangsläufig auf Diskriminierung beruhen müssen.
Am 18. März 2019 findet der Equal Pay Day – der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern – in Deutschland zum zwölften Mal statt. Das Datum zeigt an, bis zu welchem Tag eines Jahres Frauen – legt man den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern zugrunde – unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab dem 1. Januar bezahlt werden.
Die Sonderveröffentlichung zum Equal-Pay-Day steht <link https: external-link-new-window>hier zum kostenlosen Download bereit.
Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Er wird berechnet, indem zunächst die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter gebildet und anschließend zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ins Verhältnis gesetzt wird. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.
Die Daten stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2014 sowie der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, mit deren Hilfe die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung wurden in Rheinland-Pfalz mehr als 3.300 Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich befragt. Die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung stammen aus der Befragung von rund 2.200 Betrieben des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Rheinland-Pfalz.
Autor: Sebastian Fückel (Referat Analysen Staat, Soziales)