Veränderungen gegenüber Februar 2023
Die Entwicklung der Energiepreise wirkte dämpfend auf die Teuerung. Obwohl mit dem Jahreswechsel die Preisbremsen für die Energieprodukte Gas, Fernwärme und Strom wegfielen und der CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas stieg, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar 2024 für Energie 0,3 Prozent weniger bezahlen als ein Jahr zuvor. Dieser Rückgang ist auf Preissenkungen bei Heizöl (minus 9,1 Prozent; einschließlich Betriebskosten) und Strom (minus 3,4 Prozent) zurückzuführen. Die Gaspreise (einschließlich Betriebskosten) blieben gegenüber dem Vorjahresmonat nahezu unverändert (plus 0,2 Prozent). Die Kraftstoffpreise stiegen ebenfalls kaum (plus 0,4 Prozent). Fernwärme verteuerte sich hingegen deutlich (plus 27,5 Prozent).
Bei Nahrungsmitteln ließ die Teuerung im Februar deutlich nach. Die Nahrungsmittelpreise waren im Februar 2024 nur 0,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Besonders kräftige Preissenkungen waren bei Gemüse zu verzeichnen (minus 9,6 Prozent). Die Preise für Auberginen, Tomaten und Gurken lagen im Februar 2024 jeweils um mehr als ein Drittel unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Der Grund dafür ist ein statistischer Basiseffekt: Vor einem Jahr hatten die hohen Energiepreise bei diesen Gemüsesorten zu einer Verknappung des Angebots und starken Preissteigerungen geführt. Speisefette und -öle sowie Molkereiprodukte und Eier wurden ebenfalls günstiger angeboten als im Februar 2023 (minus 5,5 bzw. minus 2,8 Prozent). Kräftige Preiserhöhungen gab es hingegen weiterhin bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren (plus 9,9 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, stieg auf plus 3,3 Prozent. Im Januar hatte sie bei plus drei Prozent gelegen.
In allen zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex war das Preisniveau im Februar 2024 höher als im Vorjahresmonat. Am stärksten zogen die Preise für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen an (plus 6,7 Prozent). Dabei dürfte der Wegfall der Mehrwertsteuersenkung im Gaststättenbereich eine Rolle spielen; für den Verzehr von Speisen in Gaststätten wird seit Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der ermäßigten sieben Prozent fällig. Die Preise für „Anderen Waren und Dienstleistungen“ erhöhten sich mit plus 6,2 Prozent ebenfalls weit überdurchschnittlich. Hier schlugen insbesondere kräftige Preissteigerungen bei Kfz-Versicherungen sowie bei Dienstleistungen sozialer Einrichtungen zu Buche. Am geringsten fielen die Preiserhöhungen in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ aus (plus 0,7 Prozent).
Veränderungen gegenüber Januar 2024
Gegenüber dem Vormonat stieg der Verbraucherpreisindex im Februar 2024 um 0,6 Prozent. In neun der zwölf Abteilungen war das Preisniveau höher als im Januar 2024. Die stärksten Preissteigerungen gab es saisonal bedingt bei Bekleidung und Schuhen (plus 2,5 Prozent). Es folgten die Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (plus 1,4 Prozent) sowie „Andere Waren und Dienstleistungen“ (plus 1,2 Prozent). Preisrückgänge waren bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken zu verzeichnen (minus 0,4 Prozent). Auch in den Abteilungen „Möbel, Leuchten, Geräte u.a. Haushaltszubehör“ sowie „Post und Telekommunikation“ lagen die Preise geringfügig unter dem Niveau des Vormonats (minus 0,2 bzw. minus 0,1 Prozent).
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Februar 2024 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. März 2024 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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Februar 2024 | Februar 2023 | Januar 2024 | ||
Basis 2020=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 25,9 | 115,0 | 1,9 | 0,2 |
Verkehr1 | 13,8 | 123,1 | 1,5 | 0,8 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 11,9 | 130,0 | 1,4 | -0,4 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 10,4 | 112,6 | 2,5 | 1,4 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 9,9 | 118,8 | 6,2 | 1,2 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 6,8 | 117,8 | 1,9 | -0,2 |
Gesundheit | 5,5 | 108,0 | 2,9 | 1,0 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 123,5 | 6,7 | 0,5 |
Bekleidung und Schuhe | 4,2 | 108,1 | 3,6 | 2,5 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,5 | 120,5 | 4,9 | 1,0 |
Post und Telekommunikation | 2,3 | 99,7 | 0,7 | -0,1 |
Bildungswesen | 0,9 | 112,1 | 5,5 | 0,5 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 117,8 | 2,7 | 0,6 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 82,1 | 113,4 | 3,3 | 0,8 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Januar 2024 | Februar 2023 | Jahr 2020 | |
Energie insgesamt | -0,4 | -0,3 | 47,2 |
Haushaltsenergie insgesamt | -1,6 | -0,7 | 50,4 |
Heizöl, einschl. Betriebskosten | 1,2 | -9,1 | 66,4 |
Strom | -3,6 | -3,4 | 29,8 |
Gas, einschl. Betriebskosten | 0,4 | 0,2 | 85,3 |
Feste Brennstoffe | -0,6 | 6,3 | 66,7 |
Fernwärme u. A. | - | 27,5 | 63,1 |
Kraftstoffe insgesamt | 1,4 | 0,4 | 42,6 |
Superbenzin | 0,9 | 0,3 | 39,0 |
Dieselkraftstoff | 2,7 | 0,9 | 53,2 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Januar 2024 | Februar 2023 | Jahr 2020 | |
Kartoffeln | -0,5 | 12,5 | 32,1 |
Butter | -2,7 | -8,0 | 16,4 |
Margarine oder Pflanzenfett | 3,9 | -4,8 | 61,6 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 1,4 | 6,4 | 33,7 |
Weizenmehl | -0,3 | -5,2 | 56,9 |
Reis | - | 11,1 | 43,6 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 1,4 | -4,7 | 11,0 |
Frisches Brötchen | 0,6 | 8,9 | 34,7 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | 0,5 | 5,9 | 25,6 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 4,6 | 3,2 | 30,5 |
Weißwein | 1,0 | 9,2 | 27,0 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | -0,5 | 3,7 | 20,3 |
Joghurt | 1,4 | -0,8 | 36,5 |
Hartkäse | -0,5 | -5,9 | 36,0 |
Bohnenkaffee | 2,5 | -4,3 | 18,9 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -2,4 | -2,8 | 26,2 |
Bananen | -1,6 | 1,0 | 13,8 |
Eier | 0,1 | 2,3 | 35,4 |
Schokoladentafel | -2,1 | 9,4 | 23,6 |
Schweinebraten | -3,9 | 3,1 | 19,4 |
Nudeln | 5,0 | 4,4 | 37,6 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 4,2 | 7,4 | 33,2 |
Vollmilch | -0,5 | -9,2 | 30,0 |
Tomaten | -15,2 | -38,8 | -5,5 |
Äpfel | -1,5 | 6,3 | 1,9 |
Weintrauben | -6,3 | 2,0 | 15,7 |