Ausfuhren Gut 60 Prozent der rheinland-pfälzischen Exporte (14,3 Milliarden Euro; plus 3,6 Prozent) gingen in Mitgliedstaaten der EU. Dabei bezogen die Länder der Euro-Zone Waren im Wert von fast 9,9 Milliarden Euro, 1,6 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2013. Das wichtigste Partnerland war Frankreich, das Waren im Wert von über 2,5 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz abnahm (minus 2,7 Prozent). Mit einem Anteil von neun Prozent waren die USA der zweitwichtigste Absatzmarkt. Hier stiegen die Exporte im ersten Halbjahr um 0,9 Prozent auf über 2,1 Milliarden Euro.
In den für den rheinland-pfälzischen Export bedeutenden Branchen verlief die Entwicklung uneinheitlich. Die chemische Industrie und die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen lieferten im ersten Halbjahr 1,7 bzw. 0,5 Prozent weniger Waren ins Ausland als im Vorjahreszeitraum. Die Ausfuhren der Maschinenbauer sowie der Hersteller pharmazeutischer und ähnlicher Erzeugnisse stiegen um 2,6 bzw. 1,9 Prozent. Einfuhren Aus EU-Ländern wurden Waren im Wert von 10,3 Milliarden Euro (plus drei Prozent) importiert. Das waren 64 Prozent der rheinland-pfälzischen Einfuhren. Aus der Euro-Zone kamen dabei Waren im Wert von 7,7 Milliarden Euro (plus 0,3 Prozent). Aus den Ländern der Nicht-Euro-Zone stammten Waren im Wert von 2,6 Milliarden Euro (plus zwölf Prozent). Waren im Wert von über 2,3 Milliarden Euro wurden aus Asien importiert (plus 9,4 Prozent). Das waren annähernd 15 Prozent aller Einfuhren. Importe aus Amerika machten mit einem Wert von über 1,5 Milliarden Euro (minus 7,5 Prozent) fast zehn Prozent der Einfuhren aus. Die wichtigsten Handelspartner waren Belgien, Frankreich und die Niederlande.
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d. h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 Euro (bis 2011: 400.000 Euro) nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.
Autor: Wolfgang Ellermeyer (Referat Unternehmensstatistiken)