Bei der Durchführung der Repräsentativen Wahlstatistik haben viele mitgeholfen: In den ausgewählten Stimmbezirken sorgten engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür, dass die markierten Stimmzettel richtig an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben wurden. In den beteiligten Kommunen haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso engagiert die vor- und nachbereitenden Arbeiten für di e Repräsentative Wahlstatistik übernommen, so dass dem Statistischen Landesamt für die Auswertungen eine zuverlässige Stichprobe zur Verfügung stand.
Die Ergebnisse finden sich in der Veröffentlichung „Landtagswahl 2016 – Teil 2: Repräsentative Wahlstatistik“, die zum Preis von 15 Euro bestellt werden kann: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Vertrieb, 56128 Bad Ems. E-Mail: <link e-mail ihr mail programm vertrieb>vertrieb(at)statistik.rlp.de. Telefon: 02603 71-2450. Fax: 02603 71-194322.
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Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
<link _blank browserfenster ge gleichen im internal-link wird> Anteilsergebnis der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen
<link _blank browserfenster ge gleichen im internal-link wird> Gewinne und Verluste
<link _blank browserfenster ge gleichen im internal-link wird>Nutzung des Stimmensplittings
<link _blank browserfenster ge gleichen im internal-link wird>Wahlbeteiligung
Die Stichprobe für die Untersuchung der Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Alter umfasste bei der Landtagswahl 2016 in Rheinland-Pfalz insgesamt 188 der 4.824 Stimmbezirke. In den Stimmbezirken der Stichprobe gaben knapp 121.000 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab. Damit umfasste die Stichprobe insgesamt 5,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
Das Wahlgeheimnis wird durch die Kennzeichnung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse nicht verletzt. Für die repräsentative Stichprobe dürfen nur Stimmbezirke mit mehr als 400 Wahlberechtigten ausgewählt werden. Außerdem sind die einzelnen Geburtsjahrgänge zu Altersgruppen zusammengefasst. Für die Untersuchung der Wahlbeteiligung sind die einzelnen Geburtsjahrgänge zu zehn Altersgruppen und für die Untersuchung des Wählerverhaltens zu fünf Altersgruppen zusammengefasst. Ein Rückschluss auf die Wahlbeteiligung eines einzelnen Wahlberechtigten bzw. auf die Stimmabgabe einer einzelnen Wählerin oder eines einzelnen Wählers ist deshalb ausgeschlossen.
Autor: Dr. Ludwig Böckmann (Referat Analysen)
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