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Ausgaben für Sozialhilfe stiegen 2015 um fast fünf Prozent

Im Jahr 2015 wurden in Rheinland-Pfalz netto mehr als 1,3 Milliarden Euro für Sozialhilfe ausgegeben. Das waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes knapp fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Rein rechnerisch werden somit je Einwohner 331 Euro für die Sozialhilfe aufgewendet (2014: 319 Euro).

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zählt ein breites Spektrum, das neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfen zur Pflege, zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen umfasst.

Die Ausgaben für diese Leistungen, die unter anderem gewährt werden um die Folgen von Behinderungen, gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen zu beseitigen bzw. zu mildern und die auch der Deckung des Bedarfs an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens dienen, steigen seit Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2006 waren landesweit noch weniger als 900 Millionen Euro bzw. rechnerisch 220 Euro pro Einwohner für die Sozialhilfe aufgewendet worden. Regionale Unterschiede

Regional gibt es erhebliche Unterschiede. Die rechnerisch höchsten Ausgaben je Einwohner hatte im Jahr 2015 die Stadt Pirmasens mit 588 Euro (2014: 566 Euro), die niedrigsten der Rhein-Pfalz-Kreis mit 211 Euro (2014: 193 Euro). Die kreisfreien Städte waren mit durchschnittlich 419 Euro je Einwohner stärker belastet als die Landkreise (297 Euro je Einwohner).

 Eingliederungshilfe größte Ausgabenposition Mit über 61 Prozent stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die größte Ausgabenposition dar. Es folgt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit mehr als 18 Prozent der Gesamtausgaben. Für die Hilfe zur Pflege wurden knapp 14 Prozent und für die Hilfen zum Lebensunterhalt knapp vier Prozent aufgewendet. Etwa zwei Prozent der Ausgaben entfielen auf die Hilfe zur Gesundheit und rund ein Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei den einzelnen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Am stärksten stiegen gegenüber dem Vorjahr die Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus 9 Prozent), gefolgt von den sonstigen Hilfen mit einer Steigerung von sieben Prozent. Die Hilfe zum Lebensunterhalt stieg um sechs Prozent und die Eingliederungshilfe behinderter Menschen um vier Prozent. Wachsende Ausgaben waren aber auch für die Hilfen zur Gesundheit (plus 1,5 Prozent) sowie der Hilfe zur Pflege (plus 0,6 Prozent) zu verzeichnen.

Die Sozialhilfeausgaben wurden bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege zu 87 bzw. 81 Prozent an Personen gewährt, die in einer Einrichtung lebten, während die Ausgaben für Leistungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 88 Prozent auf Hilfeempfänger entfallen, die sich außerhalb von einer Einrichtungen befanden.

Die Daten der Ausgaben der Sozialhilfe erhält das Statistische Landesamt jährlich von den Sozialämtern der kommunalen Gebietskörperschaften und vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.

Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen. Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII).

Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, bekommen infolge der sog. Hartz IV-Reformen seit 2005 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Aufwendungen hierfür sind in den hier nachgewiesenen Sozialhilfeausgaben nicht enthalten.

Die Nettoausgaben entsprechen den insgesamt ausgezahlten Beträgen abzüglich der Einnahmen (z. B. Kostenersatz, Erstattungen von Sozialleistungsträgern).

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

 

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