| Soziales

15.000 Menschen in Rheinland-Pfalz erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Ende 2019 erhielten knapp 15.000 Menschen in Rheinland-Pfalz Hilfe zum Lebensunterhalt als Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Wie das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mitteilt, schrumpfte der Kreis der Leistungsberechtigten gegenüber dem Vorjahr somit um rund 1.000 Personen bzw. 6,5 Prozent. Landesweit kommen knapp 3,6 Leistungsbezieher auf 1.000 Einwohner; diese Bezugsquote liegt in den kreisfreien Städten bei 4,1 und in den Landkreisen bei 3,5.

Rund 72 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (10.679 Personen) lebten in Einrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr ist deren Zahl um knapp 600 Personen bzw. 5,1 Prozent gefallen. Die Zahl der Hilfebedürftigen außerhalb von Einrichtungen hat sich im Vorjahresvergleich um rund 450 Personen bzw. 9,6 Prozent ebenfalls verringert.

Das Durchschnittsalter betrug 52,7 Jahre, wobei die weiblichen Hilfebedürftigen im Schnitt etwa sieben Jahre älter waren als die männlichen (Frauen: 56,4 Jahre, Männer: 49,3 Jahre). Rund sieben Prozent aller Hilfebedürftigen (rund 1.100 Personen) hatte Ende 2019 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um vollerwerbgeminderte Personen zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherung haben, sowie um Kinder unter 15 Jahren, die nicht bei ihren Eltern leben bzw. deren Eltern voll erwerbsgemindert sind.

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, für die kein Vorrang anderer Grundsicherungsleistungen besteht und umfasst im Wesentlichen befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten.

Die Daten zur Statistik der Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt zum Stichtag 31.12. werden jährlich von den Landkreisen sowie den Delegationsgemeinden (Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten) als Träger der Sozialhilfe elektronisch an das Statistische Landesamt gemeldet. Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach dem SGB XII Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch. Die Regelleistungen umfassen neben den nach Alter und Lebenssituation definierten Regelsätzen zusätzlich die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Darüber hinaus werden in bestimmten Fällen (u.a. Alter, Krankheit, Behinderung, Alleinerziehende) Mehrbedarfe berücksichtigt.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2019 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt (St.)
Landkreis
Insgesamt Alter von ... bis unter ... Jahren In Ein-richtungenAußerhalb von Ein-richtungen
Anzahlje 1 000
Einwohner/
-innen
unter
18
18

65
65 und
älter
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1903,9201155513555
Kaiserslautern5535,537363153359194
Koblenz5835,131380172416167
Landau i. d. Pfalz1553,311994511936
Ludwigshafen a. Rh.6403,764411165427213
Mainz5992,750416133410189
Neustadt a. d. Weinstr.2124,071475817834
Pirmasens3117,7461867922685
Speyer1813,681324114041
Trier6025,437374191400202
Worms2262,7141387415472
Zweibrücken1574,610915611047
Landkreise
Ahrweiler4563,527293136335121
Altenkirchen (Ww.)4903,847310133353137
Alzey-Worms3552,745201109248107
Bad Dürkheim4063,12326911433670
Bad Kreuznach6183,982368168431187
Bernkastel-Wittlich5865,225369192433153
Birkenfeld4525,640273139351101
Cochem-Zell2634,361609722043
Donnersbergkreis3014,02021170195106
Eifelkreis Bitburg-Prüm3133,21717612024568
Germersheim3202,5232069122991
Kaiserslautern2622,5231528719963
Kusel2673,8161559622047
Mainz-Bingen6523,142491119416236
Mayen-Koblenz9024,248610244654248
Neuwied6623,655445162489173
Rhein-Hunsrück-Kreis3903,82426210430189
Rhein-Lahn-Kreis6675,545481141353314
Rhein-Pfalz-Kreis2891,9152106422663
Südliche Weinstraße3293,03319310326762
Südwestpfalz2342,5161407818153
Trier-Saarburg3022,025154123200102
Vulkaneifel2183,6131228318929
Westerwaldkreis7713,845538188534237
Rheinland-Pfalz14.9143,61.0909.6414.18310.6794.235
kreisfreie Städte4.4094,13352.8521.2223.0741.335
Landkreise10.5053,57556.7892.9617.6052.900

#Themen

Soziales

Teilen

Zurück