In 127 Fällen erfolgten die Adoptionen durch den Stiefvater, die Stiefmutter oder durch Verwandte und damit in einem für das Kind vertrauten Umfeld (62 Prozent). Familienfremde Paare oder Personen adoptierten 77 Mädchen und Jungen; 71 Prozent dieser Kinder hatten das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Von allen im Jahr 2017 adoptierten Kindern und Jugendlichen waren 86 bzw. 42 Prozent jünger als drei Jahre, 22 von ihnen waren noch kein Jahr alt. Knapp 22 Prozent der adoptierten Minderjährigen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (44 Personen).
Bei den Adoptionsvermittlungsstellen waren Ende vergangenen Jahres 54 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt (ohne Auslandsvermittlungsstellen). Gleichzeitig lagen den Vermittlungsstellen insgesamt 357 Bewerbungen von Ehepaaren und Einzelpersonen vor, 140 davon bei Auslandsvermittlungsstellen.
Die Angaben zu den im Laufe eines Kalenderjahres rechtskräftig erfolgten Adoptionen sowie zu den jeweils am 31. Dezember vorgemerkten Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern und Jugendlichen liefern die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen sowie der freien Träger der Jugendhilfe einmal jährlich. Auch anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG melden Daten zu dieser Statistik.
Die Angaben zu den Adoptionsbewerbungen können Doppelzählungen enthalten.
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)