Rund 40 Prozent der im Gesundheitswesen Beschäftigten sind in ambulanten Einrichtungen tätig. Dazu zählen unter anderem Arztpraxen, Apotheken und Einrichtungen der ambulanten Pflege. In den ambulanten Einrichtungen entstanden die meisten neuen Arbeitsplätze: Die Beschäftigtenzahl stieg 2017 um 1.800 bzw. um 1,8 Prozent. Im zweitgrößten Bereich, den stationären und teilstationären Einrichtungen, nahm die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls deutlich zu (um 1.200 bzw. 1,2 Prozent). Zu dieser Einrichtungsart gehören Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. In nur zwei der sieben Einrichtungsarten des Gesundheitswesens war die Beschäftigung rückläufig. In den Vorleistungseinrichtungen, in denen etwa jede bzw. jeder zehnte Beschäftigte des Gesundheitswesens arbeitet, sank die Beschäftigtenzahl um 1.000 bzw. 3,8 Prozent. Zu diesem Bereich zählen zum Beispiel die pharmazeutische Industrie sowie medizinische und zahnmedizinische Laboratorien. Im Gesundheitsschutz war ebenfalls weniger Personal tätig als 2016.
Die Zahl der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen hat seit 2008 kontinuierlich zugenommen. Bis 2017 sind im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen 40.300 neue Arbeitsplätze entstanden. Dies entspricht einem Anstieg um knapp 18 Prozent (Deutschland: plus 21 Prozent). In den ambulanten Einrichtungen waren 2017 rund 14.700 Beschäftigte mehr tätig als 2008 (plus 16 Prozent). Rund 14.000 Beschäftigungsverhältnisse kamen in den stationären und teilstationären Einrichtungen hinzu (plus 17 Prozent). Schwächer fiel der prozentuale Zuwachs in den Vorleistungseinrichtungen mit plus zwölf Prozent aus, was eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl um 2.800 bedeutet.
Charakteristisch für das Gesundheitswesen ist der hohe Anteil weiblichen Personals. Mehr als drei Viertel – 2017 waren es 76 Prozent – aller Beschäftigten im Gesundheitswesen sind Frauen (Deutschland: ebenfalls 76 Prozent). Besonders hoch fiel der weibliche Beschäftigungsanteil in den ambulanten Einrichtungen mit 83 Prozent und in den stationären bzw. teilstationären Einrichtungen mit 80 Prozent aus. Seit 2008 haben sich die Frauenanteile kaum verändert. Der Anteil weiblichen Personals an allen Beschäftigten des Gesundheitswesens erhöhte sich leicht um 0,8 Prozentpunkte. Während der Frauenanteil in den ambulanten Einrichtungen um 1,3 Prozentpunkte zulegte, blieb er in den stationären und teilstationären Einrichtungen unverändert. Unter den sieben Einrichtungsarten verzeichneten lediglich die Vorleistungseinrichtungen einen leichten Rückgang des Frauenanteils. Er verringerte sich um einen Prozentpunkt auf 49 Prozent.
Die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder ab dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt.
Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden.
Das Gesundheitswesen ist gemäß SHA (System of Health Accounts) definiert. Es ist nicht identisch mit Abteilung 86 der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)
Art der Einrichtung | Insgesamt | Weibliche Beschäftigte | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
2016 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2016 | 2016 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2016 | |
1.000 | % | 1.000 | % | |||
Insgesamt | 261,9 | 264,8 | 1,1 | 199,5 | 201,9 | 1,2 |
Gesundheitsschutz | 1,3 | 1,2 | -4,6 | 1,0 | 1,0 | -3,0 |
Ambulante Einrichtungen | 104,3 | 106,1 | 1,8 | 86,2 | 87,5 | 1,5 |
Arztpraxen | 32,7 | 32,9 | 0,7 | 27,0 | 27,2 | 0,7 |
Zahnarztpraxen | 15,7 | 15,9 | 1,6 | 13,0 | 13,2 | 1,8 |
Praxen sonstiger medizinischer Berufe | 26,2 | 26,9 | 2,7 | 21,5 | 21,8 | 1,3 |
Apotheken | 10,1 | 10,2 | 0,4 | 8,5 | 8,6 | 1,3 |
im Einzelhandel | 5,4 | 5,5 | 2,8 | 3,4 | 3,6 | 4,1 |
Ambulante Pflege | 14,2 | 14,6 | 3,1 | 12,7 | 13,0 | 2,5 |
Stationäre/teilstationäre Einrichtungen | 94,7 | 95,8 | 1,2 | 75,7 | 76,5 | 1,0 |
Krankenhäuser | 57,8 | 58,3 | 0,9 | 44,4 | 44,8 | 1,0 |
Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen | 5,6 | 5,5 | -1,6 | 4,2 | 4,1 | -2,1 |
Stationäre/teilstationäre Pflege | 31,3 | 32,1 | 2,3 | 27,1 | 27,6 | 1,5 |
Rettungsdienste | 3,1 | 3,3 | 6,8 | 1,0 | 1,1 | 9,7 |
in der Verwaltung | 10,6 | 10,7 | 0,6 | 6,7 | 6,7 | 0,8 |
Sonstige Einrichtungen | 20,7 | 21,4 | 3,2 | 15,7 | 16,2 | 3,3 |
Vorleistungseinrichtungen | 27,3 | 26,2 | -3,8 | 13,2 | 12,9 | -2,1 |
Quelle: Gesundheitspersonalrechnung der Länder; Stand: Dezember 2018 | ||||||
1 Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden. |