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Ende 2017 erhielten rund 14.300 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt

Ende vergangenen Jahres erhielten in Rheinland-Pfalz knapp 14.300 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII. Gegenüber 2016 reduzierte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz um rund 450 Personen bzw. 3,1 Prozent.

Zu den hier ausgewerteten Berechtigten gehören insbesondere befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Nicht enthalten sind alle Personen, die aufgrund anderer Rechtsnormen – etwa Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.

Zwei Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger lebten in Einrichtungen (9.507 Personen). Gegenüber dem Vorjahr ist ihre Zahl geringfügig um etwa 100 bzw. 1,1 Prozent gesunken. Die Zahl der Hilfebedürftigen außerhalb von Einrichtungen lag Ende vergangenen Jahres bei rund 4.800 Personen (minus 349 Personen bzw. minus 6,8 Prozent).

Bei den Leistungsbeziehern lagen Frauen (49 Prozent) und Männer (51 Prozent) fast gleichauf. Die größte Gruppe der Hilfsbedürftigen findet sich in der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen mit gut 9.600 Personen (68 Prozent), gefolgt von den rund 3.600 Personen (25 Prozent), die älter als 65 Jahre sind, überwiegend in Einrichtungen leben und dort Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Fast 1.100 (7,6 Prozent) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ebenfalls Hilfe zum Lebensunterhalt. Unberücksichtigt sind bei diesen Angaben die Bezieher von Leistungen, die aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des 3. Kapitels SGB XII Hilfe erhalten. Das Durchschnittsalter aller Leistungsempfänger betrug 51,5 Jahre, wobei die weiblichen Hilfebedürftigen im Schnitt etwa 7,5 Jahre älter waren als die männlichen (Frauen: 55,3 Jahre, Männer: 47,9 Jahre).

Landesweit wurden im Jahr 2017 netto rund 53,6 Millionen Euro und damit 3,5 Prozent mehr für Hilfe zum Lebensunterhalt aufgewendet als im Jahr zuvor. Neben der Anhebung der Regelsätze zum 1. Januar 2017 ist der Ausgabenanstieg trotz des Rückgangs der Empfängerzahlen auch darin begründet, dass die Leistungsempfänger zum Stichtag am Jahresende gemeldet werden, während bei den Ausgaben alle gezahlten Beträge des laufenden Jahres nachgewiesen sind.

Die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern stammen aus der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Landkreisen und den Delegationsgemeinden, d. h. Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten.

Die Daten zu den Ausgaben stammen aus der Statistik zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Diese Angaben erhält das Statistische Landesamt jährlich von den Sozialämtern der kommunalen Gebietskörperschaften und vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

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